Es kam die Frage bezüglich der Benutzung des gemeindlichen Schlachtraumes auf. Bürgermeister Zehe erklärte hierzu, dass jedem Einwohner der Gemeinde Schönau a. d. Brend die Nutzung erlaubt ist. Es liegt ein Plan zur Eintragung aus, um Doppelbelegungen zu vermeiden. Grundsätzlich ist es ratsam, sich auch mit dem Jagdpächter abzusprechen, da von diesem die Räumlichkeiten regelmäßig genutzt werden.