Sitzung: 19.04.2011 GSB/007/2011
Es kam die Frage
bezüglich der Benutzung des gemeindlichen Schlachtraumes auf. Bürgermeister
Zehe erklärte hierzu, dass jedem Einwohner der Gemeinde Schönau a. d. Brend die
Nutzung erlaubt ist. Es liegt ein Plan zur Eintragung aus, um Doppelbelegungen
zu vermeiden. Grundsätzlich ist es ratsam, sich auch mit dem Jagdpächter
abzusprechen, da von diesem die Räumlichkeiten regelmäßig genutzt werden.