Sitzung: 19.04.2011 GSB/007/2011
Dem Gemeinderat
wird ein Antrag auf isolierte Befeiung der Eheleute Janett und Enrico Hofmann,
wohnhaft Tannenweg 11 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.
Sie beabsichtigen
auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 4451/4 im Tannenweg 11 ein Einzel-Flach-Carport in
Holzbauweise zu errichten.
Das Grundstück Fl.
Nr. 4451/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Wallbacher Straße“. Nach dem Bebauungsplan muss die Dachausführung der Garagen
in Dachform, Dachneigung und
Dacheindeckung dem Hauptgebäude angepasst sein.
Das Carport soll
mit einem Flachdach in einer Holzkonstruktion errichtet werden.
Bei dem geplanten
Carport handelt es sich um verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1
BayBO. Da die Dachneigung, Dachform und
Dacheindeckung nicht dem Hauptgebäude entspricht, ist ein Antrag auf isolierte
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“
erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Antrag
auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.
Nr. 4451/4, Tannenweg 11 in Schönau a.d. Brend
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ bezüglich der Dachform,
Dachneigung und Dacheindeckung für das Carport.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
10 |