Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befeiung der Eheleute Janett und Enrico Hofmann, wohnhaft Tannenweg 11 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

Sie beabsichtigen auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 4451/4 im Tannenweg 11 ein Einzel-Flach-Carport in Holzbauweise zu errichten.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4451/4 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Nach dem Bebauungsplan muss die Dachausführung der Garagen in Dachform,  Dachneigung und Dacheindeckung dem Hauptgebäude angepasst sein.

 

Das Carport soll mit einem Flachdach in einer Holzkonstruktion errichtet werden.

 

Bei dem geplanten Carport handelt es sich um verfahrensfreies Vorhaben nach Art. 57 Abs. 1 BayBO.  Da die Dachneigung, Dachform und Dacheindeckung nicht dem Hauptgebäude entspricht, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ erforderlich.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum  Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl. Nr. 4451/4, Tannenweg 11 in Schönau a.d. Brend  entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung für das Carport.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

10