Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Norbert Rahm, wohnhaft Markbergstr. 8 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Er beabsichtigt auf seinem Grundstück Fl. Nr. 4571/2 im Birkenweg 5 in Schönau a.d. Brend den Anbau eines Balkons zwischen dem bestehenden Wohnhaus und der Garage.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4571/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Das geplante Bauvorhaben widerspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes und kann somit nach Art. 58 Bayer. Bauordnung von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.