Sitzung: 15.03.2011 GSB/006/2011
Die Handlungsempfehlungen haben das Ziel, ein
ausgewogenes Verfahren anzubieten, das einerseits die kommunalen Wahlbeamten
(z.B. Bürgermeister) so weit wie möglich vor dem Risiko eines Verdachtes der
Strafbarkeit wegen Vorteilsnahme (§ 331 Strafgesetzbuch) schützt, andererseits
den dadurch notwendigen zusätzlichen Verwaltungsaufwand so weit wie möglich in
Grenzen hält und insbesondere die Spendenbereitschaft sowie das
Spendenaufkommen nicht beeinträchtigt.
Das Innenministerium empfiehlt
Zuwendungsangebote zu dokumentieren. Über die Annahme von Zuwendungen muss der
Gemeinderat befinden. Als Maßstab für die Annahme sollte gelten, dass für einen
objektiven, unvoreingenommenen Beobachter nicht der Eindruck entsteht, die
Gemeinde ließe sich durch die Zuwendung bei ihrer Aufgabenwahrnehmung
beeinflussen. Das kann insbesondere dann relevant sein, wenn rechtliche
Beziehungsverhältnisse zwischen dem Zuwendungsgeber und der Gemeinde bestehen.
Eine Übersicht über die Zuwendungen ist
jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |