Die DJK Schönau beantragt die Übernahme der Kosten in Höhe von rund 1.700 € für die Erneuerung einer Grundwasserhebeanlage für die Sporthalle. Der Antrag wurde nicht näher begründet.

 

Die Beratung erfolgte mit sehr unterschiedlichen Meinungen. Die DJK Schönau hat keinerlei Aussagen über ihre derzeitige Finanzkraft geäußert. Ein tatsächlicher Bedarf ist somit nicht nachgewiesen. Allerdings betonten die in der DJK Schönau aktiven Gemeinderäte, dass der Verein mit der Sporthalle eine erhebliche Last zu tragen habe und insbesondere auch eine umgreifende Jugendarbeit in verschiedenen Abteilungen leistet, die wirtschaftlich gesehen ausschließlich mit Aufwendungen verbunden ist. Kritisch wurde die Bezugsfallwirkung einer Übernahme der Kosten für andere Vereine gesehen.

 

1. Bürgermeister Rudolf Zehe schlug letztlich vor, der DJK Schönau für die Maßnahme eine Zuwendung von 250 € zu gewähren.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend übernimmt aufgrund der besonderen Anforderungen an die DJK Schönau zur Unterhaltung einer Sporthalle und die umfassende Jugendarbeit auf Antrag der DJK Schönau zur Erneuerung der Grundwasserhebeanlage der Sporthalle mit Kosten von rund 1.700 € einen Anteilsbetrag von 250 €.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

6

Anwesend:

0