Sitzung: 08.02.2011 GSB/003/2011
Die DJK Schönau
beantragt die Übernahme der Kosten in Höhe von rund 1.700 € für die Erneuerung
einer Grundwasserhebeanlage für die Sporthalle. Der Antrag wurde nicht näher
begründet.
Die Beratung
erfolgte mit sehr unterschiedlichen Meinungen. Die DJK Schönau hat keinerlei
Aussagen über ihre derzeitige Finanzkraft geäußert. Ein tatsächlicher Bedarf
ist somit nicht nachgewiesen. Allerdings betonten die in der DJK Schönau
aktiven Gemeinderäte, dass der Verein mit der Sporthalle eine erhebliche Last
zu tragen habe und insbesondere auch eine umgreifende Jugendarbeit in
verschiedenen Abteilungen leistet, die wirtschaftlich gesehen ausschließlich
mit Aufwendungen verbunden ist. Kritisch wurde die Bezugsfallwirkung einer
Übernahme der Kosten für andere Vereine gesehen.
1. Bürgermeister
Rudolf Zehe schlug letztlich vor, der DJK Schönau für die Maßnahme eine
Zuwendung von 250 € zu gewähren.
Beschluss:
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend übernimmt aufgrund der besonderen Anforderungen an die DJK Schönau zur Unterhaltung einer Sporthalle und die umfassende Jugendarbeit auf Antrag der DJK Schönau zur Erneuerung der Grundwasserhebeanlage der Sporthalle mit Kosten von rund 1.700 € einen Anteilsbetrag von 250 €.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
7 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
6 |
Anwesend: |
0 |