Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Frau Eleonore Schmitt, wohnhaft Gartenstr. 6 in Schönau a.d. Brend vorgelegt. Sie beabsichtigt die bestehende Terrasse auf der Süd-West-Seite des Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 644/2 in der Gartenstr. 6 in Schönau a.d. Brend zu überdachen. Die Überdachung ist in einer Holzkonstruktion mit einem Pultdach und Verglasung vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 644/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Markberg“. Die bestehende Terrasse liegt außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze. Die Zustimmung zu einer Befreiung ist erforderlich. Außerdem ist eine Befreiung für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung notwendig.

 

Die Eigentümerin des angrenzenden Nachbargrundstückes Fl.Nr. 641, Frau Waltraud Reubelt, wohnt in Frankfurt am Main. Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde kann auf die Einholung der Nachbarunterschrift verzichtet werden, da nachbarrechtliche Belange durch die Überdachung nicht beeinträchtigt werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 644/2 in der Gartenstraße 6 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Markberg“ bezüglich der Nichteinhaltung der Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dackeindeckung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12