Sitzung: 14.12.2010 GSB/013/2010
Dem Gemeinderat
wird ein Bauantrag von Frau Eleonore Schmitt, wohnhaft Gartenstr. 6 in Schönau
a.d. Brend vorgelegt. Sie beabsichtigt die bestehende Terrasse auf der
Süd-West-Seite des Wohngebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 644/2 in der
Gartenstr. 6 in Schönau a.d. Brend zu überdachen. Die Überdachung ist in einer
Holzkonstruktion mit einem Pultdach und Verglasung vorgesehen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 644/2 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Markberg“. Die bestehende Terrasse liegt außerhalb der im Bebauungsplan
festgesetzten Baugrenze. Die Zustimmung zu einer Befreiung ist erforderlich.
Außerdem ist eine Befreiung für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung
notwendig.
Die Eigentümerin
des angrenzenden Nachbargrundstückes Fl.Nr. 641, Frau Waltraud Reubelt, wohnt
in Frankfurt am Main. Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde kann auf die
Einholung der Nachbarunterschrift verzichtet werden, da nachbarrechtliche
Belange durch die Überdachung nicht beeinträchtigt werden.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Terrassenüberdachung auf dem
Grundstück Fl.Nr. 644/2 in der Gartenstraße 6 in Schönau a. d. Brend
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Markberg“ bezüglich der Nichteinhaltung der
Baugrenze, der Dachform, der Dachneigung und der Dackeindeckung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |