Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat am 20.08.2010 die Prüfung der Jahresrechnung 2008 durchgeführt. Die Prüfungsfeststellungen des Prüfberichtes wurden zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 22.09.2010 abschließend behandelt und wurden als erledigt angesehen.


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2008 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.1

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.754.999,65

323.673,57

2.078.673,22

1.2

Neue Haushaltsreste

+

 

0,00

0,00

1.3

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

 

0,00

0,00

1.4

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,20

0,00

0,20

1.5

Bereinigte Soll-Einnahmen

=

1.754.999,45

323.673,57

2.078.673,02

AUSGABEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.6

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.754.999,45

350.655,68

2.105.655,13

1.7

Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.8

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

 

26.982,11

26.982,11

1.9

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

 

0,00

1.10

Bereinigte Soll-Ausgaben

=

1.754.999,45

323.673,57

2.078.673,02

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1

 

Unerledigte Vorschüsse

 

 

 

0

2.2

 

Unerledigte Verwahrgelder

 

 

230.390,69

 

 

davon Kassenbestandsverstärkung 180.450,17 €

 

 

Stand des Vermögens und der Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand zu Beginn

 

Zugang

Abgang

Stand am Ende

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

 

 

Vermögen

7.869.634,31

 

187.332,77

271.877,07

7.785.090,01

Schulden

2.484.625,79

 

576.323,15

727.667,21

2.333.281,73

 

Die im Haushaltsjahr 2008 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Der Gemeinderat wünscht künftig eine Aufzählung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12