Sitzung: 19.10.2010 GSB/011/2010
Dem Gemeinderat
wird der Bauantrag von Herrn Kay Simon, wohnhaft Wiesenweg 17 in Schönau a.d.
Brend vorgelegt.
Er beabsichtigt
auf dem Grundstück Fl.Nr. 3460 im Wiesenweg ein Carport zu errichten. Das
Carport hat eine Größe von 42 qm und soll ein Satteldach erhalten. Die
Ausführung des Carports ist in einer Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung
geplant.
Das Grundstück
Fl.Nr. 3460 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich
als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die planungsrechtliche
Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. Das Vorhaben gehört nicht zu den
privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, weil keine der dort
genannten Voraussetzungen vorliegen. Als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35
Abs. 2 BauGB kann es zugelassen werden, soweit öffentliche Belange nicht
beeinträchtigt werden.
Von Seiten der
Unteren Naturschutzbehörde und der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft
bestehen keine Einwendungen gegen das Vorhaben. Auch aus baurechtlicher Sicht
wurde der Bau des Carports von der Bauaufsichtsbehörde als genehmigungsfähig
beurteilt. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Schönau a.d.
Brend keine Einwendungen erhebt.
Die betroffenen
Grundstücke Fl. Nr. 3460 und 3492 sind zu einem Grundstück zu verschmelzen. Der
Antrag wurde bereits beim Vermessungsamt gestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Carport
auf dem Grundstück
Fl.Nr. 3460 im Wiesenweg in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten
Planunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
3 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
9 |
Anwesend: |
13 |
Gemeinderätin
Brigitte Zirkelbach enthielt sich aufgrund persönlicher Beteiligung als
ausführende Architektin gemäß Art. 49 GO.