Dem Gemeinderat wird der Bauantrag von Herrn Kay Simon, wohnhaft Wiesenweg 17 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl.Nr. 3460 im Wiesenweg ein Carport zu errichten. Das Carport hat eine Größe von 42 qm und soll ein Satteldach erhalten. Die Ausführung des Carports ist in einer Holzkonstruktion mit Ziegeleindeckung geplant.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 3460 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 35 BauGB. Das Vorhaben gehört nicht zu den privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB, weil keine der dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Als sonstiges Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB kann es zugelassen werden, soweit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.

 

Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde und der Fachkundigen Stelle Wasserwirtschaft bestehen keine Einwendungen gegen das Vorhaben. Auch aus baurechtlicher Sicht wurde der Bau des Carports von der Bauaufsichtsbehörde als genehmigungsfähig beurteilt. Allerdings unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde Schönau a.d. Brend keine Einwendungen erhebt.

 

Die betroffenen Grundstücke Fl. Nr. 3460 und 3492 sind zu einem Grundstück zu verschmelzen. Der Antrag wurde bereits beim Vermessungsamt gestellt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Carport

auf dem Grundstück Fl.Nr. 3460 im Wiesenweg in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

9

Anwesend:

13

 

Gemeinderätin Brigitte Zirkelbach enthielt sich aufgrund persönlicher Beteiligung als ausführende Architektin gemäß Art. 49 GO.