Sitzung: 19.10.2010 GSB/011/2010
Die Stadt
Bischofsheim hat die Auslegung des Bebauungsplanes „Südliche Lindenstraße“
beschlossen. Der Entwurf wird in der Zeit vom 13.09.2010 bis einschließlich
12.10.2010 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Mit
Schreiben der Planungsgruppe Dehler, Hilders vom 10.09.2010 wurde der Gemeinde
Schönau a. d. Brend der Entwurf der Planunterlagen mit den zugehörigen
textlichen Festsetzungen und der Begründung mit der Bitte um Stellungnahme
übersandt.
Ziel des
Bebauungsplanes ist die Herstellung der städtebaulichen Ordnung im Bereich der
südlichen Lindenstraße. Der nördliche Bereich wurde bereits in den 60er Jahren
beplant. Dieser Bebauungsplan bezog allerdings nicht die angrenzenden
Grünflächen ein. In den letzten Jahren erfolgte ein zunehmender Baudruck in
Richtung des Grüngürtels. Diese Grünflächen soll nachhaltig geschützt und durch
eine harmonische Bebauung eingegrenzt werden. Das Planungsgebiet wurde wegen
seiner differenzierten Nutzung in zwei Bereiche, nämlich in „Allgemeines
Wohngebiet“ und in „Mischgebiet“ unterteilt.
Durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes werden Belange der Gemeinde Schönau a. d. Brend
nicht berührt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Lindenstraße“ der Stadt
Bischofsheim (Stand 01.09.2010) zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde Schönau a.
d. Brend bestehen gegen die Planung keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |