Die Stadt Bischofsheim hat die Auslegung des Bebauungsplanes „Südliche Lindenstraße“ beschlossen. Der Entwurf wird in der Zeit vom 13.09.2010 bis einschließlich 12.10.2010 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Mit Schreiben der Planungsgruppe Dehler, Hilders vom 10.09.2010 wurde der Gemeinde Schönau a. d. Brend der Entwurf der Planunterlagen mit den zugehörigen textlichen Festsetzungen und der Begründung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Herstellung der städtebaulichen Ordnung im Bereich der südlichen Lindenstraße. Der nördliche Bereich wurde bereits in den 60er Jahren beplant. Dieser Bebauungsplan bezog allerdings nicht die angrenzenden Grünflächen ein. In den letzten Jahren erfolgte ein zunehmender Baudruck in Richtung des Grüngürtels. Diese Grünflächen soll nachhaltig geschützt und durch eine harmonische Bebauung eingegrenzt werden. Das Planungsgebiet wurde wegen seiner differenzierten Nutzung in zwei Bereiche, nämlich in „Allgemeines Wohngebiet“ und in „Mischgebiet“ unterteilt.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden Belange der Gemeinde Schönau a. d. Brend nicht berührt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südliche Lindenstraße“ der Stadt Bischofsheim (Stand 01.09.2010) zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde Schönau a. d. Brend bestehen gegen die Planung keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13