Sitzung: 19.10.2010 GSB/011/2010
Der in der letzten
Gemeinderatssitzung zurückgestellte Bauantrag von Herrn Ralph Windisch,
wohnhaft Auerhahnstr. 26 in Burgwallbach, wird nun erneut zur Beratung
vorgelegt.
Die Planung wurde
geändert. Herr Windisch möchte nun das bestehende Nebengebäude auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1923/11 und 1979 entfernen und eine Überdachung mit
Photovoltaikanlage errichten. Der Standort wird nicht verändert, jedoch die
Größe. Die zunächst geplante Traufhöhe von 3,00 m an der Grundstücksgrenze zur
Kreisstraße hin wurde auf 1,50 m reduziert. Die Firsthöhe vermindert sich
dadurch von 6,80 m auf 5,50 m.
Die Grundstücke
grenzen an den Ein- bzw. Ausfahrtbereich der Kreisstraße NES 7. Im
Bebauungsplan ist ein Sichtdreieck eingetragen, das nach den eingereichten
Plänen jedoch durch das geplante Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird.
Das Grundstück
Fl.Nr. 1979 liegt im Außenbereich; das Grundstück Fl. Nr. 1923/11 im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Beiderseits der Schönauer
Straße“.
Der Bebauungsplan
sieht für Garagen und Nebengebäude Flachdächer mit einer Dachneigung von 6°
vor. Nach den vorgelegten Planunterlagen ist ein Pultdach mit einer Dachneigung
von 28° vorgesehen. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes wird erforderlich.
Nach Rücksprache
mit der Bauaufsichtbehörde wurden die Untere Naturschutzbehörde sowie die
Untere Verkehrsbehörde gehört. Diese haben keine Einwände gegen das Vorhaben.
Die angrenzende
Grundstückseigentümerin des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 1981, Frau Berta
Reichert, hat durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Entfernung des bestehenden
Nebengebäudes und der Neu-Errichtung einer Überdachung mit Aufbringung einer
Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 1923/11 und 1979 in der
Auerhahnstr. 26 in Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.
Es bestehen keine
Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Beiderseites der Schönauer Straße“ bezüglich der Dachform und
Dachneigung für die Überdachung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |