Der in der letzten Gemeinderatssitzung zurückgestellte Bauantrag von Herrn Ralph Windisch, wohnhaft Auerhahnstr. 26 in Burgwallbach, wird nun erneut zur Beratung vorgelegt.

 

Die Planung wurde geändert. Herr Windisch möchte nun das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1923/11 und 1979 entfernen und eine Überdachung mit Photovoltaikanlage errichten. Der Standort wird nicht verändert, jedoch die Größe. Die zunächst geplante Traufhöhe von 3,00 m an der Grundstücksgrenze zur Kreisstraße hin wurde auf 1,50 m reduziert. Die Firsthöhe vermindert sich dadurch von 6,80 m auf 5,50 m.

 

Die Grundstücke grenzen an den Ein- bzw. Ausfahrtbereich der Kreisstraße NES 7. Im Bebauungsplan ist ein Sichtdreieck eingetragen, das nach den eingereichten Plänen jedoch durch das geplante Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1979 liegt im Außenbereich; das Grundstück Fl. Nr. 1923/11 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Beiderseits der Schönauer Straße“.

 

Der Bebauungsplan sieht für Garagen und Nebengebäude Flachdächer mit einer Dachneigung von 6° vor. Nach den vorgelegten Planunterlagen ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von 28° vorgesehen. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich.

 

Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtbehörde wurden die Untere Naturschutzbehörde sowie die Untere Verkehrsbehörde gehört. Diese haben keine Einwände gegen das Vorhaben.

 

Die angrenzende Grundstückseigentümerin des Nachbargrundstückes Fl.Nr. 1981, Frau Berta Reichert, hat durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Entfernung des bestehenden Nebengebäudes und der Neu-Errichtung einer Überdachung mit Aufbringung einer Photovoltaikanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 1923/11 und 1979 in der Auerhahnstr. 26 in Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

Es bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Beiderseites der Schönauer Straße“ bezüglich der Dachform und Dachneigung für die Überdachung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13