Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Ralph Windisch, wohnhaft Auerhahnstr. 26 in Burgwallbach vorgelegt. Er beabsichtigt das bestehende Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1923/11 und 1979 zur vergrößern und eine Photovoltaikanlage auf der vergrößerten Dachfläche aufzubringen.

 

Das Grundstück Fl.Nr. 1979 liegt im Außenbereich; das Grundstück Fl. Nr. 1923/11 im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Beiderseits der Schönauer Straße“.

 

Der Bebauungsplan sieht für Garagen und Nebengebäude Flachdächer mit einer Dachneigung von 6°. Nach den vorgelegten Planunterlagen ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von 28° vorgesehen. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich. Der ursprüngliche Wohnhausumbau wird zunächst zurückgestellt.

 

Der Gemeinderat entschließt sich, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis der endgültige Planungsentwurf vorliegt sowie auch die Frage nach dem bestehenden Objekt außerhalb des Bebauungsplanes geklärt wurde.