Sitzung: 22.09.2010 GSB/010/2010
Dem Gemeinderat
wird ein Bauantrag von Herrn Ralph Windisch, wohnhaft Auerhahnstr. 26 in
Burgwallbach vorgelegt. Er beabsichtigt das bestehende Nebengebäude auf dem
Grundstück Fl.Nr. 1923/11 und 1979 zur vergrößern und eine Photovoltaikanlage
auf der vergrößerten Dachfläche aufzubringen.
Das Grundstück
Fl.Nr. 1979 liegt im Außenbereich; das Grundstück Fl. Nr. 1923/11 im
Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Beiderseits der Schönauer
Straße“.
Der Bebauungsplan
sieht für Garagen und Nebengebäude Flachdächer mit einer Dachneigung von 6°.
Nach den vorgelegten Planunterlagen ist ein Pultdach mit einer Dachneigung von
28° vorgesehen. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes wird erforderlich. Der ursprüngliche Wohnhausumbau wird
zunächst zurückgestellt.
Der Gemeinderat
entschließt sich, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen, bis der endgültige
Planungsentwurf vorliegt sowie auch die Frage nach dem bestehenden Objekt
außerhalb des Bebauungsplanes geklärt wurde.