Sitzung: 22.09.2010 GSB/010/2010
Dem Gemeinderat
wird ein Bauantrag von Frau Christine Zirkelbach, wohnhaft Bergstr. 4 in
Schönau a.d. Brend vorgelegt.
Sie beabsichtigt
das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4440 in
der Bergstr. 4 in Schönau a.d. Brend als eigenständige Wohnung auszubauen.
Hierzu soll der Dachstuhl erneuert, der Kniestock erhöht und ein steileres Dach
aufgebracht werden. Außerdem ist auf der Südwestseite des Daches der Einbau
eines Dachgaubenbandes (mehrere aneinander gereihte Dachgauben) vorgesehen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 4440 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Waldbeerberg“. Der aus dem Jahr 1968 stammende Bebauungsplan sieht noch eine
Kniestockhöhe von 0,40 m vor. Die Dachneigung der Hauptgebäude ist auf 35° +/-
3° festgesetzt.
Dachaufbauten sind
bei einer Dachneigung über 36° zulässig. Sie dürfen jedoch nur einen
untergeordneten Teil der Dachfläche einnehmen. Die Gesamtlänge der Gauben darf
ein Drittel der Trauflänge nicht überschreiten. Einzelgauben ist der Vorrang zu
geben. Vom Ortgang ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Als Gauben
sind nur Spitzgauben und Schleppgauben zulässig. Bei neuer Dacheindeckung sind
rote bzw. rotbraune Dachziegel zu verwenden.
Nach den
eingereichten Bauantragsunterlagen wünscht der Bauherr zur besseren Ausnutzung
des Dachgeschosses eine Kniestockhöhe von 1,00 m und eine Dachneigung von 41°.
Auf der Südwestseite des Daches ist der Einbau eines Gaubenbandes geplant.
Die Zustimmung zu
einer Befreiung wird erforderlich für die Kniestockhöhe, die Dachneigung und
die Zulassung der geplanten Gauben.
Die angrenzenden
Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Dacherneuerung und
Dachgeschossausbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4440
in der Bergstr. 4 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen. Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die
Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“
in Bezug auf die Kniestockhöhe, die Dachneigung und die Gesamtlänge der Gauben
und des Mindestabstandes vom Ortgang.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |
Gemeinderätin
Brigitte Zirkelbach enthielt sich aufgrund Ihrer persönlichen Beteiligung als
ausführende Planerin gemäß Art. 49 GO.