Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Frau Christine Zirkelbach, wohnhaft Bergstr. 4 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Sie beabsichtigt das Dachgeschoss des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4440 in der Bergstr. 4 in Schönau a.d. Brend als eigenständige Wohnung auszubauen. Hierzu soll der Dachstuhl erneuert, der Kniestock erhöht und ein steileres Dach aufgebracht werden. Außerdem ist auf der Südwestseite des Daches der Einbau eines Dachgaubenbandes (mehrere aneinander gereihte Dachgauben) vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4440 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Der aus dem Jahr 1968 stammende Bebauungsplan sieht noch eine Kniestockhöhe von 0,40 m vor. Die Dachneigung der Hauptgebäude ist auf 35° +/- 3° festgesetzt.

Dachaufbauten sind bei einer Dachneigung über 36° zulässig. Sie dürfen jedoch nur einen untergeordneten Teil der Dachfläche einnehmen. Die Gesamtlänge der Gauben darf ein Drittel der Trauflänge nicht überschreiten. Einzelgauben ist der Vorrang zu geben. Vom Ortgang ist ein Mindestabstand von 2,50 m einzuhalten. Als Gauben sind nur Spitzgauben und Schleppgauben zulässig. Bei neuer Dacheindeckung sind rote bzw. rotbraune Dachziegel zu verwenden.

 

Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen wünscht der Bauherr zur besseren Ausnutzung des Dachgeschosses eine Kniestockhöhe von 1,00 m und eine Dachneigung von 41°. Auf der Südwestseite des Daches ist der Einbau eines Gaubenbandes geplant.

 

Die Zustimmung zu einer Befreiung wird erforderlich für die Kniestockhöhe, die Dachneigung und die Zulassung der geplanten Gauben.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Dacherneuerung und Dachgeschossausbau des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 4440 in der Bergstr. 4 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen. Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ in Bezug auf die Kniestockhöhe, die Dachneigung und die Gesamtlänge der Gauben und des Mindestabstandes vom Ortgang. 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11

 

Gemeinderätin Brigitte Zirkelbach enthielt sich aufgrund Ihrer persönlichen Beteiligung als ausführende Planerin gemäß Art. 49 GO.