Sitzung: 08.09.2010 GSB/009/2010
Die Gemeinde
Hohenroth hat die 14. Änderung ihres Flächennutzungsplans beschlossen. Mit
Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale vom 23.08.2010
wurde der Gemeinde Schönau a.d. Brend der Entwurf der Planunterlagen mit den
zugehörigen textlichen Festsetzungen und der Begründung übersandt.
Die Gemeinde Hohenroth
bittet um Stellungnahme bzw. um Aufschluss über beabsichtigte oder bereits
eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde Schönau a.d. Brend
sowie deren geplante zeitliche Abwicklung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Ziel und Zweck der
Bauleitplanung ist die Ausweisung einer ca. 48,7 ha großen Fläche im Westen von
Hohenroth als Sondergebiet für Windkraftanlagen. Der Gemeinde liegt ein Antrag
eines privaten Investors vor, der dort vier Windenergieanlagen errichten
möchte. Zur Verringerung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds wird die
max. Gesamthöhe der Anlagen auf 180 m beschränkt.
Eine
Standortanalyse hat aufgezeigt, dass für die Gemeinde Hohenroth nur dieser
Bereich wegen verschiedener Ausschlusskriterien (z.B. Siedlungsgebiete,
Waldgebiete, Landschaftsschutzgebiete) für die Nutzung von Windenergie in
Betracht kommt.
Der Bereich des
geplanten Sondergebiets ist derzeit im Flächennutzungsplan
als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt die Planungen für die 14. Flächennutzungsplanänderung (Stand 16.08.2010)
zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde Schönau a.d. Brend bestehen gegen die
Planung keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |