Die Gemeinde Hohenroth hat die 14. Änderung ihres Flächennutzungsplans beschlossen. Mit Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale vom 23.08.2010 wurde der Gemeinde Schönau a.d. Brend der Entwurf der Planunterlagen mit den zugehörigen textlichen Festsetzungen und der Begründung übersandt.

 

Die Gemeinde Hohenroth bittet um Stellungnahme bzw. um Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen der Gemeinde Schönau a.d. Brend sowie deren geplante zeitliche Abwicklung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Ausweisung einer ca. 48,7 ha großen Fläche im Westen von Hohenroth als Sondergebiet für Windkraftanlagen. Der Gemeinde liegt ein Antrag eines privaten Investors vor, der dort vier Windenergieanlagen errichten möchte. Zur Verringerung der Beeinträchtigung des Landschaftsbilds wird die max. Gesamthöhe der Anlagen auf 180 m beschränkt.

 

Eine Standortanalyse hat aufgezeigt, dass für die Gemeinde Hohenroth nur dieser Bereich wegen verschiedener Ausschlusskriterien (z.B. Siedlungsgebiete, Waldgebiete, Landschaftsschutzgebiete) für die Nutzung von Windenergie in Betracht kommt.

 

Der Bereich des geplanten Sondergebiets ist derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 14. Flächennutzungsplanänderung (Stand 16.08.2010) zur Kenntnis. Seitens der Gemeinde Schönau a.d. Brend bestehen gegen die Planung keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12