Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau einer Fertigteil-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 4414 in der Krummbachstr. 12 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 4414 liegt im Geltungsbereich das qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“.

 

Nach Prüfung der vorgelegten Planunterlagen sind die Voraussetzungen für die Verfahrensfreiheit für Garagen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO gegeben. Da sich der Standort der Garage jedoch außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze befindet, ist ein Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ erforderlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung zum Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 4414 in der Krummbachstr. 12 in Schönau a.d. Brend bezüglich des Standortes der Garage außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12