Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 04.08.2010 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 bekannt gegeben.

 

Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Schönau a.d.Brend für das Haushaltsjahr 2010 der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 03.08.2010:

 

„Die in der Sitzung vom 27.07.2010 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

 

§§ 1 (Festsetzung Haushaltsplan) bis 6 der Haushaltssatzung (Inkrafttreten) wurden analog der Beschlussfassung des Gemeinderates Schönau a.d. Brend festgestellt.

 

Weitere Prüfungsbemerkungen:

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt liegt um 15.244 € unter den Tilgungsleistungen. Ein Haushaltsausgleich kann über Rücklageentnahmen von 342.244 € erreicht werden. Die Verschuldung ist überdurchschnittlich hoch. In den Jahren 2012 und 2013 sind beträchtliche Kreditaufnahmen vorgesehen.

 

Die Gemeinde muss bestrebt sein, die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt zu verbessern. Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind einer strengen Prüfung zu unterziehen und die Einnahmemöglichkeiten müssen konsequent ausgenutzt werden. Ob in künftigen Jahren der Innerortsstraßenausbau (Waldstraße, Bergstraße, Markbergstraße) verwirklicht werden kann, bleibt wegen der fehlenden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde fraglich.

 

gez. Stumpf, Reg.-Amtsrat“

 

Dem Gemeinderat werden die Feststellungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.