Sitzung: 08.09.2010 GSB/009/2010
Dem Gemeinderat
werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 04.08.2010 und der
Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung
und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 bekannt gegeben.
Auszug aus dem
Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der
Gemeinde Schönau a.d.Brend für das Haushaltsjahr 2010 der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 03.08.2010:
„Die in der Sitzung vom 27.07.2010 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
§§ 1 (Festsetzung
Haushaltsplan) bis 6 der Haushaltssatzung (Inkrafttreten) wurden analog der
Beschlussfassung des Gemeinderates Schönau a.d. Brend festgestellt.
Weitere Prüfungsbemerkungen:
Die Zuführung an
den Vermögenshaushalt liegt um 15.244 € unter den Tilgungsleistungen. Ein
Haushaltsausgleich kann über Rücklageentnahmen von 342.244 € erreicht werden.
Die Verschuldung ist überdurchschnittlich hoch. In den Jahren 2012 und 2013
sind beträchtliche Kreditaufnahmen vorgesehen.
Die Gemeinde muss
bestrebt sein, die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt zu verbessern. Die
Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind einer strengen Prüfung zu unterziehen
und die Einnahmemöglichkeiten müssen konsequent ausgenutzt werden. Ob in
künftigen Jahren der Innerortsstraßenausbau (Waldstraße, Bergstraße,
Markbergstraße) verwirklicht werden kann, bleibt wegen der fehlenden
finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde fraglich.
gez. Stumpf, Reg.-Amtsrat“
Dem Gemeinderat
werden die Feststellungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am
Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis gegeben.