Der bayerische Staat eröffnet die Möglichkeit, in Bayern weitere Sicherheitswachten einzuführen. In unserem Raum ist eine Sicherheitswacht in der Stadt Bad Neustadt tätig. Die Gemeinden können sich gegenwärtig bewerben, für ihren Bereich Stellen der Sicherheitswacht zugewiesen zu bekommen. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft wäre dies grundsätzlich für das Gesamtgebiet der VG möglich.

 

Die Sicherheitswacht unterstützt die Arbeit der Polizei und soll zur Verbesserung der Sicherheitslage beitragen. Die Angehörigen der Sicherheitswacht sollen Straftaten erkennen, bzw. durch ihre Anwesenheit vermeiden, erforderlichenfalls die Polizei verständigen und vor allem als Zeugen zur Verfügung stehen. Sie können Personen anhalten, Personalien aufnehmen und Platzverweise aussprechen.

 

Die Sicherheitswacht läuft unter der Regie der Polizei. Für die Sicherheitswacht können sich Frauen und Männer bewerben, die mindestens 18 und höchstens 60 Jahre alt, zuverlässig und verantwortungsbereit sind und einen guten Ruf besitzen. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten für Ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung vom Freistaat Bayern.

 

Als Tätigkeitsbereiche kommen unterschiedliche Brennpunkte im öffentlichen Bereich in Frage, die durch die Präsenz der Straßenwacht entschärft werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die Vermeidung oder Aufdeckung von Vandalismus und Straßenkriminalität.

 

Nach einer Besprechung mit dem Leiter der Polizeiinspektion Bad Neustadt, Herrn Wilm können die Gemeinden Anträge stellen, bei der Zuteilung der Sicherheitswacht berücksichtigt zu werden. Es stehen allerdings nur sehr wenige Stellen zur Verfügung. Daher ist eine gemeinsame Lösung für alle VG-Gemeinden anzustreben. In der Antragstellung sollten möglichst auch bereits einige Beispiele in der Gemeinde genannt werden, wo Handlungsbedarf gesehen wird.

 

Letztendlich kann die Sicherheit in den Gemeinden mit dem Einsatz einer Sicherheitswacht nur verbessert werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Polizei wird sowohl organisatorisch wie auch von der Präventionsseite her die bestmögliche Wirkung erreicht.

 

Im Rahmen einer Bürgermeisterausschusssitzung sprachen sich alle ersten Bürgermeister der VG-Mitgliedsgemeinden für die Einrichtung einer Sicherheitswacht aus. Es sollte daher auch durch Antragstellung aller Mitgliedsgemeinden eine ganz umfängliche Einrichtung einer Sicherheitswacht im VG-Bereich erreicht werden.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a.d. Brend beantragt über die Polizeiinspektion Bad Neustadt die Einrichtung einer Sicherheitswacht im Umfang für das ganze Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.

 

Die Gemeinde Schönau a.d. Brend hat gegenwärtig keine Probleme oder Brennpunkte. Hier ist individuell, evtl. bei Veranstaltungen Bedarf.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

12

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

13