Sitzung: 08.09.2010 GSB/009/2010
Der bayerische
Staat eröffnet die Möglichkeit, in Bayern weitere Sicherheitswachten einzuführen.
In unserem Raum ist eine Sicherheitswacht in der Stadt Bad Neustadt tätig. Die
Gemeinden können sich gegenwärtig bewerben, für ihren Bereich Stellen der
Sicherheitswacht zugewiesen zu bekommen. Im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft
wäre dies grundsätzlich für das Gesamtgebiet der VG möglich.
Die
Sicherheitswacht unterstützt die Arbeit der Polizei und soll zur Verbesserung
der Sicherheitslage beitragen. Die Angehörigen der Sicherheitswacht sollen
Straftaten erkennen, bzw. durch ihre Anwesenheit vermeiden, erforderlichenfalls
die Polizei verständigen und vor allem als Zeugen zur Verfügung stehen. Sie
können Personen anhalten, Personalien aufnehmen und Platzverweise aussprechen.
Die
Sicherheitswacht läuft unter der Regie der Polizei. Für die Sicherheitswacht
können sich Frauen und Männer bewerben, die mindestens 18 und höchstens 60
Jahre alt, zuverlässig und verantwortungsbereit sind und einen guten Ruf
besitzen. Sie sind ehrenamtlich tätig und erhalten für Ihre Tätigkeit eine
Aufwandsentschädigung vom Freistaat Bayern.
Als
Tätigkeitsbereiche kommen unterschiedliche Brennpunkte im öffentlichen Bereich
in Frage, die durch die Präsenz der Straßenwacht entschärft werden sollen.
Hierzu gehören insbesondere die Vermeidung oder Aufdeckung von Vandalismus und
Straßenkriminalität.
Nach einer
Besprechung mit dem Leiter der Polizeiinspektion Bad Neustadt, Herrn Wilm
können die Gemeinden Anträge stellen, bei der Zuteilung der Sicherheitswacht
berücksichtigt zu werden. Es stehen allerdings nur sehr wenige Stellen zur
Verfügung. Daher ist eine gemeinsame Lösung für alle VG-Gemeinden anzustreben.
In der Antragstellung sollten möglichst auch bereits einige Beispiele in der
Gemeinde genannt werden, wo Handlungsbedarf gesehen wird.
Letztendlich kann
die Sicherheit in den Gemeinden mit dem Einsatz einer Sicherheitswacht nur
verbessert werden. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Polizei wird sowohl
organisatorisch wie auch von der Präventionsseite her die bestmögliche Wirkung
erreicht.
Im Rahmen einer
Bürgermeisterausschusssitzung sprachen sich alle ersten Bürgermeister der
VG-Mitgliedsgemeinden für die Einrichtung einer Sicherheitswacht aus. Es sollte
daher auch durch Antragstellung aller Mitgliedsgemeinden eine ganz umfängliche
Einrichtung einer Sicherheitswacht im VG-Bereich erreicht werden.
Beschluss:
Die Gemeinde
Schönau a.d. Brend beantragt über die Polizeiinspektion Bad Neustadt die
Einrichtung einer Sicherheitswacht im Umfang für das ganze Gebiet der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.
Die Gemeinde
Schönau a.d. Brend hat gegenwärtig keine Probleme oder Brennpunkte. Hier ist
individuell, evtl. bei Veranstaltungen Bedarf.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
12 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
13 |