Nachdem die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt in der letzten Gemeinderatssitzung vom 27.07.2010 zurück gestellt wurde, erhält der Gemeinderat von der Verwaltung noch weitere Informationen, um entscheiden zu können.

 

Die kalkulatorische Verzinsung hat ihre Begründung darin, dass das im Anlagevermögen gebundene Kapital nicht zur Erfüllung anderer öffentlicher Aufgaben der Gemeinde eingesetzt werden kann bzw. keine Zinserträge erwirtschaftet werden können, wenn das Kapital zeitweise nicht für Investitionen benötigt wird. Durch die kalkulatorische Abschreibung und kalkulatorischen Zinsen soll das vom Einrichtungsträger eingesetzte bzw. vorfinanzierte Kapital refinanziert werden. Dies bedeutet, dass die volle Refinanzierung erst dann abgeschlossen ist, wenn das am längsten zu finanzierende Anlagegut abgeschrieben ist. Der Ansatz der kalkulatorischen Zinsen ist notwendig, um die kommunale Vermögenssubstanz zu erhalten.

 

Nach Verwaltungsvorschrift (VV) Nr. 6 zu § 12 Kommunale Haushaltsverordnung (KommHV) soll sich die Verzinsung des Anlagekapitals an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. Der Zinssatz für die kalkulatorischen Zinsen ist deshalb nicht jährlich, sondern in einem größeren Zeitabstand anzupassen.

 

Der für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen angewendete Zinssatz ist von maßgeblicher Bedeutung für die Gebührenbemessung und damit für die Belastung der Einrichtungsbenutzer.

 

Die nachfolgende Übersicht zeigt auf:

Umlaufrenditen inländischer Inhaberschuldverschreibungen in Prozent, nicht saisonbereinigt; Jahresdurchschnitt auf Basis der Monatswerte, alle Laufzeiten (ermittelt durch die Bayer. Landesbank) für den Zeitraum 1977 mit 2009 (dargestellt sind nur die Durchschnittswerte)

 

 

Stand

über 1 bis einschl. 2 Jahren

über 2 bis einschl. 3 Jahren

über 3 bis einschl. 4 Jahren

über 4 bis einschl. 5 Jahren

über 5 bis einschl. 6 Jahren

über 6 bis einschl. 7 Jahren

über 7 bis einschl. 8 Jahren

über 8 bis einschl. 9 Jahren

über 9 bis einschl. 10 Jahren

alle Laufzeiten

Durchschnitt

gesamt:

5,5

5,7

5,8

5,9

6,1

6,2

6,3

6,3

6,3

6,1

 

Durchschnitt der letzen 10 Jahre:

3,4

3,6

3,7

3,9

4,0

4,1

2,4

4,3

4,3

4,1

 

Durchschnitt der letzen 20 Jahre:

4,7

4,8

5,0

5,1

5,2

5,3

5,4

5,5

5,5

5,3

 

Durchschnitt der letzen 25 Jahre:

4,8

5,0

5,2

5,3

5,5

5,6

5,7

5,7

5,7

5,5

 

Quelle: Gemeindekasse Bayern 2010/124                        EAPl.: 87 (870), 94 (940)

 

Die Anlagegüter der Abwasserbeseitigung (Schwerpunkt Leitungsnetze) werden zwischen 33,3 bis 50 Jahren abgeschrieben. Die der Wasserversorgung hauptsächlich zwischen 33,3 bis 40 Jahre. Ausstattungen (z. B. Wasserzähler, Pumpen) unterliegen einer kürzeren Abschreibungsdauer, sie stellen jedoch in Summe einen untergeordneten Wert dar.

 

Die Investitionen der Gemeinde Schönau a.d. Brend im Bereich Abwasserbeseitigung sind zu ca. 50 % fremdfinanziert und im Bereich der Wasserversorgung zu 100 %. Der durchschnittliche Fremdfinanzierungszinssatz liegt ca. zwischen 4,6 und 4,7 %. Der Zinssatz für die Geldanlagen (bis 1 Jahr) liegt im Moment bei einem Wert von ca. 1,55 bis 2 %.

 

Aufgrund dieser Tatsachen und der oben aufgezeigten durchschnittlichen Zinswerte für 25-jährige Laufzeiten von 5,5 %, ist der Ansatz einer kalkulatorischen Verzinsung unabhängig vom Eigen- bzw. Fremdfinanzierungsanteil wie bereits mitgeteilt vertretbar.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den kalkulatorischen Zinssatz für die Einrichtungen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung rückwirkend ab dem Jahr 2009 (haushaltswirksam 2010) auf 5,5 % zu senken. Die Reduzierung der Eigenkapitalverzinsung um 0,25 % summiert sich bei der Wasserversorgungsanlage auf rd. 1.500 € jährlich und bei der Abwasserbeseitigungsanlage auf rd. 400 € jährlich.



Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12