Die Gemeinde Schönau a. d. Brend möchte noch im Jahr 2024 die Beschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs für die Feuerwehr Burgwallbach anstoßen (Beschluss Gemeinderat 16.04.2024) sowie – im Falle einer abschließenden Förderzusage – die Detailplanung der Maßnahme „Biotop Burgwallbacher See“ in Auftrag geben (Beschluss Gemeinderat 21.05.2024).

 

Nachdem hierfür bisher erst in der Finanzplanung 2025 Mittel vorgesehen waren und auch keine diesbezüglichen Verpflichtungsermächtigungen vorhanden sind, ist gem. Art. 68 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 GO eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlasen.

 

Im Haushaltsjahr 2024 werden daher die Ausgabenansätze bei Haushaltsstelle 1.1312.9350 (Feuerwehrfahrzeug Burgwallbach) um 110 T€ sowie bei 1.5702.9500 (Burgwallbacher See) um 120 T€ erhöht; den Ausgleich hierfür liefert eine entsprechend um 230 T€ erhöhte Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 1.9101.3100).

Im Finanzplanungsjahr 2025 werden die (dann nicht mehr benötigten) Ausgabemittel bei 1.1312.9350 um 149 T€ sowie bei 1.5702.9500 um 120 T€ reduziert; dementsprechend sinkt dann auch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage um 269 T€ (bei 1.9101.3100).
Im Finanzplanungsjahr 2026 fällt dann noch auf Haushaltsstelle 1.1312.3610 die bisher geplante Zuschusseinnahme in Höhe von 56 T€ für das Feuerwehrfahrzeug weg (da Gebraucht- und kein Neukauf); die Deckung dafür erfolgt nunmehr über eine um 56 T€ reduzierte Zuführung zur allgemeinen Rücklage (auf Haushaltsstelle 1.9101.9100).

 

Der Nachtragshaushalt enthält die Bestandteile und Anlagen, in denen Änderungen vorgenommen werden.

 

 

Beschluss 1 – Nachtragshaushaltsplan:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend stimmt dem ersten Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2024 mit seinen Bestandteilen/Anlagen in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 

 

Beschluss 2 Nachtragshaushaltssatzung:

 

Aufgrund des Art. 68 i. V. m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Gemeinde Schönau a. d. Brend folgende

 

Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte erste Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festge­setzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt (unverändert)

 

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit                2.984.500 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt (im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 230 T€ erhöht)

 

                                                    in Einnahmen und Ausgaben mit                1.781.700 €

 

ausgeglichen ab.

 

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden weiterhin nicht festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden weiterhin nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Hebesätze für Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 2024 bleibt unverändert bei 450.000 €.

 

 

§ 6

 

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9

 


Beschluss 3 – Finanzplanung mit Investitionsprogramm:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend stimmt der angepassten Finanzplanung der Gemeinde bis 2027 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9