Sitzung: 18.06.2024 GSB/006/2024
Nachdem hierfür bisher erst in der
Finanzplanung 2025 Mittel vorgesehen waren und auch keine diesbezüglichen
Verpflichtungsermächtigungen vorhanden sind, ist gem. Art. 68 Abs. 2 Nr. 2
bzw. 3 GO eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlasen.
Im Haushaltsjahr 2024 werden daher die
Ausgabenansätze bei Haushaltsstelle 1.1312.9350 (Feuerwehrfahrzeug
Burgwallbach) um 110 T€ sowie bei 1.5702.9500 (Burgwallbacher See) um 120 T€
erhöht; den Ausgleich hierfür liefert eine entsprechend um 230 T€ erhöhte
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 1.9101.3100).
Im Finanzplanungsjahr 2025 werden die (dann
nicht mehr benötigten) Ausgabemittel bei 1.1312.9350 um 149 T€ sowie bei
1.5702.9500 um 120 T€ reduziert; dementsprechend sinkt dann auch die Entnahme
aus der allgemeinen Rücklage um 269 T€ (bei 1.9101.3100).
Im Finanzplanungsjahr 2026 fällt dann noch auf Haushaltsstelle 1.1312.3610 die
bisher geplante Zuschusseinnahme in Höhe von 56 T€ für das Feuerwehrfahrzeug
weg (da Gebraucht- und kein Neukauf); die Deckung dafür erfolgt nunmehr über
eine um 56 T€ reduzierte Zuführung zur allgemeinen Rücklage (auf
Haushaltsstelle 1.9101.9100).
Der Nachtragshaushalt enthält die
Bestandteile und Anlagen, in denen Änderungen vorgenommen werden.
Beschluss 1 – Nachtragshaushaltsplan:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Beschluss 2 – Nachtragshaushaltssatzung:
Aufgrund des Art. 68 i. V. m.
Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die
Gemeinde Schönau a. d. Brend folgende
Erste
Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
§ 1
Der als Anlage beigefügte erste Nachtragshaushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt (unverändert)
in
Einnahmen und Ausgaben mit 2.984.500
€
und
im
Vermögenshaushalt (im Vergleich zum Ursprungshaushalt um 230
T€ erhöht)
in
Einnahmen und Ausgaben mit 1.781.700
€
ausgeglichen ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden weiterhin nicht
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden weiterhin nicht festgesetzt.
§ 4
Die
Hebesätze für Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan 2024 bleibt unverändert bei 450.000 €.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung
tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Beschluss 3 – Finanzplanung mit
Investitionsprogramm:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend stimmt der angepassten
Finanzplanung der Gemeinde bis 2027 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm
in der vorgelegten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |