Die Gemeinde Schönau a. d. Brend sieht im Hinblick auf die demografische Entwicklung in den Ortsteilen Bedarf zur Unterstützung und Hilfestellung für die Senioren/innen in der Gemeinde. Neben den sonstigen bereits vorhandenen Angeboten könnte eine Ansprechpartnerin vor Ort den direkten Kontakt aufbauen und dauerhaft pflegen. Dazu besteht die Möglichkeit der Beschäftigung einer Fachkraft nach der Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“, um insbesondere eine Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Pflege Bedrohten und von pflegenden Angehörigen zu gewährleisten. Das zugrundeliegende Konzept ist der Beschlussvorlage im Entwurf beigefügt und wurde vorab zur Kenntnis an die Gemeinderäte verteilt.

 

Es besteht die Möglichkeit einer kommunalen Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenroth. In der Gemeinde Hohenroth wurden mit dem laufenden Projekt „Quartiersmanagement“ nach der Förderrichtlinie „Selbstbestimmtes Leben im Alter – SeLA“ bereits durchgehend positive Erfahrungen gesammelt. Die Projektförderung läuft hier zum 30.09.2024 aus. Eine Fortführung und Weiterentwicklung auf Basis des „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“- Konzeptes wäre sinnvoll und wünschenswert. Die sog. Quartiersmanagerin der Gemeinde Hohenroth, Frau Lisa Orf, ist in der Sitzung anwesend und stellt die wesentlichen Zielsetzungen und Inhalte des neu erarbeiteten Konzeptes mit interkommunalem Lösungsansatz vor.

 

Das Bayer. Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat mitgeteilt, dass für die Zeit nach der SeLA-Förderphase – Quartiersmanagement (bis 30.09.24 Gemeinde Hohenroth) - keine Anschlussförderung zu erwarten ist. Für eine Fortführung eines nach SeLA-geförderten seniorengerechten Quartierskonzepts nach Auslaufen der Förderphase gibt es keine speziellen Vorgaben. Die bisherigen Erfolge und Ergebnisse der Arbeit des Quartiersmanagements sollen jedoch möglichst langfristig Bestand haben und idealerweise weiter ausgebaut werden.

 

Die Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“ bietet sich für eine Anschlussförderung an. Die Gültigkeit der Richtlinie umfasst den Zeitraum vom 05.10.2023 bis 31.12.2026. Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
Voraussetzung für eine Antragstellung ist u. a. das Vorliegen einer Mindestanzahl an Pflegebedürftigen (Mindestanzahl ist im Landkreis Rhön-Grabfeld nach der aktuellen Statistik erreicht). Eine kommunale Zusammenarbeit ist erwünscht, um Synergieeffekte zu nutzen, die erste Förderdauer beträgt 36 Monate; eine Weiterförderung ist möglich.

 

Folgende Inhalte werden durch die GutePflegeFöR abgedeckt:

-       Kostenlose, neutrale und individuelle Beratung in Pflegekontexten, auf Wunsch aufsuchend zu Hause

-       Klärung individueller Hilfe- und Unterstützungsbedarfe

-       Organisation oder Durchführung von Maßnahmen zur Stabilisierung des Pflegebedürftigen oder des von Pflegebedürftigkeit bedrohten Menschen zum Erhalt der Lebensqualität in der Häuslichkeit

-       Sicherstellung sozialer Teilhabe pflegebedürftiger Menschen und häuslich pflegender An- und Zugehöriger

-       Bedarfsermittlung sowie die Erschließung und Organisation erforderlicher Hilfs- und Unterstützungsangebote im sozialen Nahraum, einschließlich interkommunaler Zusammenarbeit

-       Schaffung von vielfältigen, niedrigschwelligen, z. B. von nachbarschaftlichen Angeboten

-       Unterstützung beim Schließen von Versorgungslücken

-       Entwicklung und Mitwirkung bei der Entwicklung innovativer Konzepte zur Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes im sozialen Nahraum sowie zur Stärkung der häuslichen Pflege

-       Aktivierung von Bürgern als "ehrenamtlich tätige Einzelpersonen" (§ 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG)

 

Die Antragstellung nach der GutePflegeFöR muss mit Konzept sowie Kosten- und Finanzierungsplan bis zum 01.03.2024 erfolgen.

 

Geplant ist die Stelle mit einer Wochenarbeitszeit von 24 Stunden ab Oktober 2024 zu besetzen. Die Stunden sollen mit einem Anteil von 62,5 % (15 WoStd) auf die Gemeinde Hohenroth und einem Anteil von 37,5 % (9 WoStd) auf die Gemeinde Schönau a. d. Brend entfallen.
Neben den Personalkosten sind Sachkosten (Mietansatz für Raummiete, Ausstattung, Öffentlichkeitsarbeit usw.) förderfähig, diese Kosten sind im Zuwendungsantrag darzustellen.

Von der Verwaltung wurden die geschätzten Kosten pro Jahr ermittelt. Diese liegen bei voraussichtlich 64.000 € und verteilen sich mit 62,5 % auf die Gemeinde Hohenroth und 37,5 % auf die Gemeinde Schönau a. d. Brend. Bei Zugrundelegung einer Förderung von max. 80 % würde hier ein Eigenanteil der Gemeinde von 4.800 €/Jahr verbleiben (Förderzeitraum bis 31.12.2026).

 

Die gemeindlichen Eigenmittel sind im Haushaltsplan und der Finanzplanung darzustellen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend stimmt der interkommunalen Zusammenarbeit nach der Förderrichtlinie „Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR“ im Zeitraum Oktober 2023 bis Dezember 2026 mit der Gemeinde Hohenroth zu. Die Kooperation wird bezogen auf den Personaleinsatz mit wöchentlich 24 Stunden Arbeitszeit aufgeteilt mit 15 WoStd auf die Gemeinde Hohenroth (62,5 %) und 9 WoStd auf die Gemeinde Schönau a. d. Brend (37,5 %). Antragsteller ist die Gemeinde Hohenroth. Sie rechnet mit der Gemeinde Schönau a. d. Brend deren Eigenanteil ab. Der Fördersatz liegt bei bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.

 

Von der Verwaltung wurden die geschätzten Kosten pro Jahr ermittelt. Diese liegen bei voraussichtlich 64.000 € und verteilen sich mit 62,5 % auf die Gemeinde Hohenroth und 37,5 % auf die Gemeinde Schönau a. d. Brend. Bei Zugrundelegung einer Förderung von max. 80 % würde hier ein Eigenanteil der Gemeinde von 4.800 €/Jahr verbleiben (Förderzeitraum bis 31.12.2026).

 

Die Voraussetzung für eine Antragstellung, u. a. das Vorliegen einer Mindestanzahl an Pflegebedürftigen (Mindestanzahl ist im Landkreis Rhön-Grabfeld nach der aktuellen Statistik erreicht) ist erfüllt. Die erste Förderdauer beträgt 36 Monate; eine Weiterförderung ist möglich.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Förderantrag nach der GutePflegeFöR mit dem dazugehörigen Konzept (Entwurf s. Anlage) sowie Kosten- und Finanzierungsplan bis zum 01.03.2024 einzureichen.

 

Die gemeindlichen Eigenmittel sind im Haushaltsplan und der Finanzplanung darzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11