Sitzung: 20.02.2024 GSB/002/2024
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend hat im Rahmen der Neuerteilung der
wasserrechtlichen Genehmigung für die Trinkwasserbrunnen 1 und 2, das
Wasserschutzgebiet (WSG) nach den neuesten Anforderungen neu berechnet. Am
19.12.2022 hat die Gemeinde, unter Vorlage der vom Büro Umwelttechnik
Mainfranken erarbeiteten Unterlagen, die Neuausweisung des WSG zum
langfristigen Schutz der Trinkwasserversorgung beim Landratsamt Rhön-Grabfeld
beantragt. Das Verfahren zur Neuausweisung des WSG wird vom Landratsamt
Rhön-Grabfeld geführt.
Das Landratsamt
Rhön-Grabfeld beabsichtigt, in den Gemarkungen Schönau a.d. Brend,
Burgwallbach, Burgwallbacher Forst, Wegfurt, Sondernau und Unterelsbach durch
Rechtsverordnung
nach § 51
Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. Art. 31 Bayerisches Wassergesetz das neue Wasserschutzgebiet
wie beantragt festzusetzen.
Gleichzeitig soll
das mit Verordnung des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 14.10.1991 festgesetzte
Wasserschutzgebiet aufgehoben werden.
Es ist geplant,
das Schutzgebiet in zwei Fassungsbereiche (Zone I), zwei engere Schutzzonen
(Zone II) sowie
zwei weitere Schutzzonen (Zone III) zu unterteilen. Für diese Zonen sollen
unterschiedliche Verbote bzw. Beschränkungen gelten, die dem vom Bayerischen
Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit herausgegebenen Musterkatalog im
Wesentlichen entsprechen (vgl. Anlagen).
Mit Bekanntmachung
vom 09.02.2024 besteht nunmehr für die Öffentlichkeit die Möglichkeit, vom
19.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024, zum o.g. Verfahren eine Stellungnahme
abzugeben. Die hierzu relevanten Unterlagen können unter folgendem Link
eingesehen werden:
www.schoenau-brend.de/neuigkeiten
Über rechtzeitig
erhobene Einwendungen wird nach Ablauf der Einwendungsfrist in einem Erörterungstermin
beraten. Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich
bekannt gemacht.
Der Gemeinderat nimmt
den Sachverhalt zur Kenntnis.