Sitzung: 20.02.2024 GSB/002/2024
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung von drei Werbeanlagen
auf Grundstück Fl. Nr. 19, Rhönstraße 61 in Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Im Gebäude wird ein AXA-Versicherungsbüro eingerichtet.
Da das Werbebanner Nr. 1 größer als 1 m² ist, ist zur Errichtung der
Werbeanlagen ein förmlicher Bauantrag einzureichen.
Das Grundstück Fl. Nr. 19 liegt im Geltungsbereich der
Gestaltungssatzung von Schönau a. d. Brend. Gemäß der Gestaltungssatzung müssen
sich Werbeanlagen in Form, Maßstab, Werkstoff und Farbe dem Gebäude anpassen
und dürfen das Orts- und Straßenbild nicht verunstalten. Werbeanlagen mit
wechselndem und bewegtem Licht sowie grelle Farben sind unzulässig.
Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung zulässig. Diese Festsetzungen sind
eingehalten.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
von 3 Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 19 in der Rhönstraße 61 in
Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Planunterlagen.
Die sanierungsrechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |