Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung von drei Werbeanlagen auf Grundstück Fl. Nr. 19, Rhönstraße 61 in Schönau a. d. Brend vorgelegt. Im Gebäude wird ein AXA-Versicherungsbüro eingerichtet.

 

 

 

 

Da das Werbebanner Nr. 1 größer als 1 m² ist, ist zur Errichtung der Werbeanlagen ein förmlicher Bauantrag einzureichen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 19 liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung von Schönau a. d. Brend. Gemäß der Gestaltungssatzung müssen sich Werbeanlagen in Form, Maßstab, Werkstoff und Farbe dem Gebäude anpassen und dürfen das Orts- und Straßenbild nicht verunstalten. Werbeanlagen mit wechselndem und bewegtem Licht sowie grelle Farben sind unzulässig. Werbeanlagen sind nur am Ort der Leistung zulässig. Diese Festsetzungen sind eingehalten.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von 3 Werbeanlagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 19 in der Rhönstraße 61 in Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 

Die sanierungsrechtliche Genehmigung für das Bauvorhaben wird erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11