Sitzung: 20.02.2024 GSB/002/2024
Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.01.2024
und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 bekannt
gegeben.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 enthält keine
genehmigungspflichtigen Bestandteile – nichtsdestotrotz ist der
Rechtsaufsichtsbehörde bis spätestens
31.05.2024 die von Seiten der Gemeinde angedachte Vorgehensweise
hinsichtlich der im Prüfungsbericht geforderten Gebührenerhöhungen (Friedhof,
Bürgerhaus Burgwallbach und ehem. Bullenstall) vorzulegen (siehe hierzu auch
beigefügte Anlage).
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nimmt zu den im Sachverhalt
geschilderten Anforderungen wie folgt Stellung:
Ø Die Friedhofsgebühren
wurden 2023 mit dem Ziel einer Kostendeckung kalkuliert und mit Wirkung zum
01.01.2024 neu beschlossen; die Kostenunterdeckung rührt lediglich aus dem
nicht zu deckenden Anteil für den gemeinen Aufenthaltscharakter sowie daher,
dass die haushaltlichen Planungen vorsichtiger angesetzt werden an das
letztliche Ergebnis – diesbezüglich sind somit vorerst keine weiteren Schritte
angedacht.
Ø Für das Bürgerhaus
Burgwallbach liegt regelmäßig lediglich eine begrenze Zahl von Nutzungen bzw.
vornehmlich zugunsten des gemeinen Wohles vor – eine Anpassung der Preise würde
auch diese noch gefährden, weswegen von weiteren Schritten dahingehend
abgesehen wird.
Ø Der ehem. Bullenstall
macht nicht allein den Unterabschnitt 8809 aus, weswegen auf ihn die
Darstellung hohe Unterhaltskosten bei sehr geringen Einnahmen nicht ohne
Weiteres zutrifft; bei großem ehrenamtlichen Einsatz und gemeindlichen Nutzen
ist hier ein wiederkehrendes jährliches Defizit von vermeintlich 1.000 € zu
verzeichnen, was seitens der Gemeinde durchaus vertretbar erscheint.
Die Verwaltung wird gebeten, dem Landratsamt entsprechend zu antworten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |