Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.01.2024 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 bekannt gegeben.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile – nichtsdestotrotz ist der Rechtsaufsichtsbehörde bis spätestens 31.05.2024 die von Seiten der Gemeinde angedachte Vorgehensweise hinsichtlich der im Prüfungsbericht geforderten Gebührenerhöhungen (Friedhof, Bürgerhaus Burgwallbach und ehem. Bullenstall) vorzulegen (siehe hierzu auch beigefügte Anlage).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nimmt zu den im Sachverhalt geschilderten Anforderungen wie folgt Stellung:

 

Ø  Die Friedhofsgebühren wurden 2023 mit dem Ziel einer Kostendeckung kalkuliert und mit Wirkung zum 01.01.2024 neu beschlossen; die Kostenunterdeckung rührt lediglich aus dem nicht zu deckenden Anteil für den gemeinen Aufenthaltscharakter sowie daher, dass die haushaltlichen Planungen vorsichtiger angesetzt werden an das letztliche Ergebnis – diesbezüglich sind somit vorerst keine weiteren Schritte angedacht.

Ø  Für das Bürgerhaus Burgwallbach liegt regelmäßig lediglich eine begrenze Zahl von Nutzungen bzw. vornehmlich zugunsten des gemeinen Wohles vor – eine Anpassung der Preise würde auch diese noch gefährden, weswegen von weiteren Schritten dahingehend abgesehen wird.

Ø  Der ehem. Bullenstall macht nicht allein den Unterabschnitt 8809 aus, weswegen auf ihn die Darstellung hohe Unterhaltskosten bei sehr geringen Einnahmen nicht ohne Weiteres zutrifft; bei großem ehrenamtlichen Einsatz und gemeindlichen Nutzen ist hier ein wiederkehrendes jährliches Defizit von vermeintlich 1.000 € zu verzeichnen, was seitens der Gemeinde durchaus vertretbar erscheint.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Landratsamt entsprechend zu antworten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11