Sitzung: 16.01.2024 GSB/001/2024
Die Aufgabe der Betriebsführung für die Kindertageseinrichtung in der
Gemeinde wird durch den Johannes-Zweigverein e. V. wahrgenommen. In der letzten
Versammlung des Vereins wurden die grundsätzlichen Weichen zur Übergabe der
Betriebsführung an die Gemeinde und damit einer künftigen kommunalen
Trägerschaft gestellt.
Nach Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG – Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung
und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und
in Tagespflege - sollen Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen, wenn
freigemeinnützige Träger eine Betriebsträgerschaft übernehmen würden. Im Rahmen
eines Interessensbekundungsverfahrens sollen geeignete Interessenten die
Möglichkeit erhalten sich für eine Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung
„Biosphärenkindergarten Schönauer Wald- und Wiesenkinder“ zu bewerben.
Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die erste Bürgermeisterin bzw. die
Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens von
geeigneten Interessenten i. S. des § 75 SGB VIII i. V. m. Art. 4 Abs. 3
BayKiBiG Angebote für eine Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung
„Biosphärenkindergarten Schönauer Wald- und Wiesenkinder“ einzuholen.
Sollte die Abfrage zur Interessensbekundung zur Übernahme der
Betriebsträgerschaft zu keinem Ergebnis führen, ist der Übergang zu einer
kommunalen Betriebsträgerschaft für den 01.01.2025 geplant. Der Gemeinderat
wird über die weiteren Schritte informiert.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |