Die Aufgabe der Betriebsführung für die Kindertageseinrichtung in der Gemeinde wird durch den Johannes-Zweigverein e. V. wahrgenommen. In der letzten Versammlung des Vereins wurden die grundsätzlichen Weichen zur Übergabe der Betriebsführung an die Gemeinde und damit einer künftigen kommunalen Trägerschaft gestellt.

 

Nach Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG – Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege - sollen Gemeinden von eigenen Maßnahmen absehen, wenn freigemeinnützige Träger eine Betriebsträgerschaft übernehmen würden. Im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens sollen geeignete Interessenten die Möglichkeit erhalten sich für eine Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung „Biosphärenkindergarten Schönauer Wald- und Wiesenkinder“ zu bewerben.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die erste Bürgermeisterin bzw. die Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens von geeigneten Interessenten i. S. des § 75 SGB VIII i. V. m. Art. 4 Abs. 3 BayKiBiG Angebote für eine Betriebsträgerschaft für die Kindertageseinrichtung „Biosphärenkindergarten Schönauer Wald- und Wiesenkinder“ einzuholen.

 

Sollte die Abfrage zur Interessensbekundung zur Übernahme der Betriebsträgerschaft zu keinem Ergebnis führen, ist der Übergang zu einer kommunalen Betriebsträgerschaft für den 01.01.2025 geplant. Der Gemeinderat wird über die weiteren Schritte informiert.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11