Sitzung: 19.12.2023 GSB/013/2023
Gemäß Art. 8 Abs. 4
BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burgwallbach
am 02.12.2023 gewählte 1. Kommandant Herr Dominik Benkert, Auerhahnstr.
8, 97659 Schönau a. d. Brend, OT Burgwallbach und der 2. Kommandant Herr Jonathan
Kleinhenz, Auerhahnstr. 8, 97659 Schönau a. d. Brend, OT Burgwallbach, der
Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig
hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.
Inhalt der
Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen
Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als Kommandant
erfüllen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich,
gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.
Herr Kreisbrandrat Stefan
Schmöger erteilt sein Einvernehmen zur o. g. Wahl des 1. Kommandanten
Herrn Dominik Benkert und seines Stellvertreters Herrn Jonathan
Kleinhenz. Sofern
die vorgeschriebenen Lehrgänge für den Kommandanten noch nicht mit Erfolg
besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen.
Beschluss:
Die Gemeinde
Schönau a. d. Brend erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen
mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Burgwallbach am 02.12.2023 gewählten
1. Kommandanten Dominik Benkert, Burgwallbach, Auerhahnstr. 8, 97659 Schönau a. d.
Brend
und dessen
Stellvertreter Jonathan Kleinhenz, Burgwallbach, Auerhahnstr. 8,
97659 Schönau.
Seitens der
Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken. Sofern die
vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese
innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter
auflösender Bedingung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |