Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burgwallbach am 02.12.2023 gewählte 1. Kommandant Herr Dominik Benkert, Auerhahnstr. 8, 97659 Schönau a. d. Brend, OT Burgwallbach und der 2. Kommandant Herr Jonathan Kleinhenz, Auerhahnstr. 8, 97659 Schönau a. d. Brend, OT Burgwallbach, der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

 

Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass die Gewählten zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als Kommandant erfüllen. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Gewählten fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet sind.

 

Herr Kreisbrandrat Stefan Schmöger erteilt sein Einvernehmen zur o. g. Wahl des 1. Kommandanten Herrn Dominik Benkert und seines Stellvertreters Herrn Jonathan Kleinhenz. Sofern die vorgeschriebenen Lehrgänge für den Kommandanten noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burgwallbach am 02.12.2023 gewählten

 

1. Kommandanten Dominik Benkert, Burgwallbach, Auerhahnstr. 8, 97659 Schönau a. d. Brend

 

und dessen Stellvertreter Jonathan Kleinhenz, Burgwallbach, Auerhahnstr. 8, 97659 Schönau.

 

Seitens der Gemeinde bestehen gegen die Neugewählten keine Bedenken. Sofern die vorgeschriebenen Lehrgänge noch nicht mit Erfolg besucht wurden, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen. In diesem Fall ist die Bestätigung unter auflösender Bedingung erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11