Sitzung: 19.12.2023 GSB/013/2023
Die Graf Gruppe – Fa. IGROS – informiert mit der beigefügten
Präsentation über ihr Betreiberkonzept „Mein Markt 24“. Das Konzept wäre
grundsätzlich auch für einen „Dorfladen Schönau“ am bisherigen Standort in der
Rhönstraße denkbar.
Im Zusammenhang mit der Errichtung eines „Mein Markt 24“-Ladens setzt
die Fa. IGROS auch auf eine Kooperation mit der jeweiligen Kommune. Diese würde
die Übernahme und den Einbau der notwendigen Technik für den Ladenbetrieb
beinhalten. Nach einer Kostenübersicht ist für das Zutritts-, Überwachungs- und
Kassensystem von rd. 15.000 € netto Kosten auszugehen. Dazu kommen noch Kosten
für Elektroarbeiten.
Dem Gemeinderat wird die Präsentation zur Kenntnis gegeben. Herr Graf,
Fa. IGROS, teilt mit, dass ein potenzieller Betreiber für den Standort Schönau
a. d. Brend in Aussicht steht.
Sollte das Konzept „Mein Markt24“ in der Gemeinde zur Umsetzung kommen,
sind weitere Rahmenbedingungen durch die Fa. IGROS zu klären, u. a. der
konkrete Betreiber und das weitere Pachtverhältnis mit dem Eigentümer der
Immobilie.
Für den Betreiber stellen die Öffnungszeiten – angestrebt wird ggf. ein
24/7-Modell mit Öffnung auch an Sonntagen – ein wichtiges
Entscheidungskriterium dar. Deshalb sollte eine Grundsatzentscheidung des
Gemeinderates zur Frage der Öffnungszeiten getroffen werden, um im
weiteren Verfahren mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld die Genehmigungsfähigkeit
unter Berücksichtigung der Schutzziele des Feiertagsgesetzes und weiterer
rechtlicher Vorgaben bei einem 24/7-Modell abzuklären.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Konzept „Mein Markt24“ für den
„Dorfladen Schönau“ der Fa. IGROS weiterzuverfolgen, da eine Lösung auch sehr im
Interesse der Gemeinde liegt.
Die Gemeinde würde sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechend einbringen
und das Projekt unterstützen. Die Modalitäten sollen im Januar 2024 in
Gesprächen mit Eigentümer und Betreiber vertieft und ausgehandelt werden.
Konkrete Informationen können erst danach mitgeteilt werden. Eventuelle
Fördermöglichkeiten sind zu prüfen, auch die Frage, ob bei der
Investitionssumme von rd. 15.000 € netto Vergaberecht zu beachten ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |