Die Graf Gruppe – Fa. IGROS – informiert mit der beigefügten Präsentation über ihr Betreiberkonzept „Mein Markt 24“. Das Konzept wäre grundsätzlich auch für einen „Dorfladen Schönau“ am bisherigen Standort in der Rhönstraße denkbar.

 

Im Zusammenhang mit der Errichtung eines „Mein Markt 24“-Ladens setzt die Fa. IGROS auch auf eine Kooperation mit der jeweiligen Kommune. Diese würde die Übernahme und den Einbau der notwendigen Technik für den Ladenbetrieb beinhalten. Nach einer Kostenübersicht ist für das Zutritts-, Überwachungs- und Kassensystem von rd. 15.000 € netto Kosten auszugehen. Dazu kommen noch Kosten für Elektroarbeiten.

 

Dem Gemeinderat wird die Präsentation zur Kenntnis gegeben. Herr Graf, Fa. IGROS, teilt mit, dass ein potenzieller Betreiber für den Standort Schönau a. d. Brend in Aussicht steht.

 

Sollte das Konzept „Mein Markt24“ in der Gemeinde zur Umsetzung kommen, sind weitere Rahmenbedingungen durch die Fa. IGROS zu klären, u. a. der konkrete Betreiber und das weitere Pachtverhältnis mit dem Eigentümer der Immobilie.

 

Für den Betreiber stellen die Öffnungszeiten – angestrebt wird ggf. ein 24/7-Modell mit Öffnung auch an Sonntagen – ein wichtiges Entscheidungskriterium dar. Deshalb sollte eine Grundsatzentscheidung des Gemeinderates zur Frage der Öffnungszeiten getroffen werden, um im weiteren Verfahren mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld die Genehmigungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Schutzziele des Feiertagsgesetzes und weiterer rechtlicher Vorgaben bei einem 24/7-Modell abzuklären.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Konzept „Mein Markt24“ für den „Dorfladen Schönau“ der Fa. IGROS weiterzuverfolgen, da eine Lösung auch sehr im Interesse der Gemeinde liegt.

 

Die Gemeinde würde sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten entsprechend einbringen und das Projekt unterstützen. Die Modalitäten sollen im Januar 2024 in Gesprächen mit Eigentümer und Betreiber vertieft und ausgehandelt werden. Konkrete Informationen können erst danach mitgeteilt werden. Eventuelle Fördermöglichkeiten sind zu prüfen, auch die Frage, ob bei der Investitionssumme von rd. 15.000 € netto Vergaberecht zu beachten ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11