Der Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde 2023 eine Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 95.000 € avisiert – das Haushaltskonsolidierungskonzept ist hierfür zu überarbeiten und umzusetzen sowie zu beschließen.

 

Neuerungen und Ergänzungen sind dabei hervorzuheben.

 

Das für 2023 erarbeitete Konzept ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten – auch welche Neuerungen aufgenommen werden können bzw. ob sachliche wie zeitliche Komponenten angepasst werden sollten.


Beschluss:

 

Das Haushaltskonsolidierungskonzept für 2024 und die Folgejahre soll auf Basis des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2023 wie folgt angepasst werden:

 

Ø  Einfügen von Ersparnissen im Schwimmbad auf Grund der Photovoltaik-Anlage (20 %) sowie der Energieeffizienzpumpen (50 %);

Ø  Aufnahme möglicher Einsparungen bei Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Kindergarten;

Ø  Darstellung der Realisierung des Verkaufs des alten Kindergartens bereits im Jahr 2023;

Ø  Evtl. weitere Konsolidierung beim Badesee (soll am 19.12.2023 erneut im Gemeinderat aufgegriffen werden).

 

Die Verwaltung wir beauftragt, das Haushaltskonsolidierungskonzept 2024 entsprechend für die Gemeinderatssitzung im Januar 2024 zur abschließenden Beschlussfassung vorzubereiten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11