In der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2022 fasste der Gemeinderat Schönau a. d. Brend bezüglich der Photovoltaikanlage im Freibad u. a. folgenden Beschluss (auszugsweise):

 

„Die Voraussetzungen für die Gewährung eines Investitionskostenzuschusses seitens der Gemeinde Schönau a. d. Brend sind erfüllt. Nach Abschluss und Abrechnung des Projekts erhält der Verein Schwimmbadfreunde einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 7,5 % der tatsächlich aufgewendeten Kosten (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Der Verein hat hierzu der Gemeinde eine Schlussabrechnung seiner Kosten und ggf. Einnahmen vorzulegen.“

 

Wenngleich die Endabrechnung einer Firma noch nicht vorliegt, beantragt der Verein der Schwimmbadfreunde nunmehr mit Schreiben vom 24.10.2023 die Teilauszahlung des Investitionszuschusses.

Die weiteren Kosten und Einnahmen sind nachvollziehbar dargestellt.

 

Der Zuschussabruf ist dabei auf 978,22 € beziffert, was 7,5 % der Gesamtkosten entspricht; nachdem aber 2.000,- € Einnahmen in Abzug zu bringen sind (was auch auf dem Schreiben richtig vermerkt, aber falsch berechnet wurde), wäre der anteilige Zuschuss auf 828,22 € zu beziffern.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, dass den Schwimmbadfreunden für die Photovoltaikanlage ein Teilzuschuss von 828,22 € ausgezahlt werden soll.

 

Nach Gesamtabrechnung der Maßnahme kann ggf. ein Restzuschuss erfolgen.

 

Die Verwaltung wird gebeten, dies umzusetzen und den Verein zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12