Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Wildschutzzaunes zur Einfriedung des Grundstücks Fl. Nr. 4451/3, Tannenweg 13, Schönau a. d. Brend vorgelegt. Der Eigentümer erwarb 2013 einen Teilbereich des Grundstücks Fl. Nr. 4494 mit einer Größe von ca. 1000 m², welches mittlerweile mit dem Wohngrundstück verschmolzen wurde.

 

Der beantragte Wildschutzzaun wurde bereits errichtet. Die Einfriedung befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Schönau a. d. Brend. Die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB, welcher sonstige Vorhaben im Außenbereich regelt.

 

Der Außenbereich soll grundsätzlich vor einer Bebauung geschützt werden; daher sind Vorhaben im Außenbereich nur in engen Grenzen zulässig. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Ob öffentliche Belange beeinträchtigt sind, prüft die Baugenehmigungsbehörde im weiteren Verfahren.

 

Bei der ehemaligen Teilfläche Fl. Nr. 4494 handelt es sich planungsrechtlich um eine Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Markberg“. Bei Änderung des Bebauungsplans „Markberg“ soll diese Ausgleichsfläche in Anlehnung an die Ausgleichsflächen „Wallbacher Straße“ auf einen Teilbereich der Fl. Nr. 5058 verlegt werden.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung eines Wildschutzzaunes zur Einfriedung des Grundstückes 4451/3, Tannenweg 13, Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Unterlagen.

 

Bei Änderung des Bebauungsplans „Markberg“ soll die Ausgleichsfläche in Anlehnung an die Ausgleichsflächen „Wallbacher Straße“ auf einen Teilbereich der Fl. Nr. 5058 verlegt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11

 

 

Gemeinderatsmitglied Matthias Gerhart ist zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.