Im Zuge des kurz vor dem Abschluss stehenden Waldbereinigungsverfahrens „Schönau 3“ wird es zu Flächenveränderungen im Gemeindewald kommen. Aus Sicht der Forstverwaltung macht es Sinn, diese Änderung im Rahmen einer Zwischenrevision in die bis 31.12.2033 gültige Forsteinrichtung einzuarbeiten. Dabei könnten auch die Nutzungsbeschränkung der VNP-Flächen sowie das KWM-Förderprogramm mit der damit verbundenen Hiebssatzkorrektur einfließen.

 

Nach Rücksprache mit der koordinierenden Stelle für Forsteinrichtung in Unterfranken, Herrn Otter am AELF Würzburg, würden im Rahmen einer Ausschreibung an einen freiberuflichen Sachverständigen Gesamtkosten in Höhe von ca. 7.000 € anfallen. Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von ca. 5.000 € wäre dann nach Erledigung der Arbeiten im Jahr 2025 fällig.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Zwischenrevision und der Überprüfung des Hiebsatzes zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12