Sitzung: 16.10.2023 GSB/011/2023
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Sanierung, Umbau und Erweiterung
eines bestehenden Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/4,
Kollertshof 8, Gemarkung Burgwallbach vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 1101/4 liegt, wie der gesamte Weiler Kollertshof,
im Außenbereich der Gemarkung Burgwallbach.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zur geplanten Maßnahme bemisst
sich demnach nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Sonstige Vorhaben im
Außenbereich können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange
nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Im Flächennutzungsplan ist das zur Bebauung vorgesehene Grundstück zwar
als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, die Bestands-Wohnbebauung ist
jedoch ebenso enthalten. Das bestehende Wohnhaus mit drei Wohneinheiten soll
saniert, umgebaut und erweitert werden. Die Erweiterung erfolgt an der
Firstseite im Umfang von 4 m, an der Traufseite im Umfang von 2,8 m.
Eine mögliche Beeinträchtigung öffentlicher Belange prüft das
Landratsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Das Grundstück ist erschlossen. Die Neu- und Umbaumaßnahmen ziehen keine
Veränderungen an der Zufahrt oder den öffentlichen Anschlüssen an die Abwasserbeseitigung
und an die Wasserversorgung nach sich. Die Entwässerung erfolgt im
Mischsystem. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den
Mischwasserkanal eingeleitet werden. Aus
dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen
geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet
wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der
Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem
Grundstück zu versickern. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu
beachten.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend erteilt sein Einvernehmen zum
Bauantrag zur Sanierung, Umbau und Erweiterung eines bestehenden
Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/4, Kollertshof 8,
Gemarkung Burgwallbach, entsprechend den eingereichten Planunterlagen.
Die Baugenehmigungsbehörde wird gebeten, die Hinweise zur Entwässerung
in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
11 |