Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Sanierung, Umbau und Erweiterung eines bestehenden Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/4, Kollertshof 8, Gemarkung Burgwallbach vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1101/4 liegt, wie der gesamte Weiler Kollertshof, im Außenbereich der Gemarkung Burgwallbach.

 

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zur geplanten Maßnahme bemisst sich demnach nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Sonstige Vorhaben im Außenbereich können im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Im Flächennutzungsplan ist das zur Bebauung vorgesehene Grundstück zwar als landwirtschaftliche Fläche dargestellt, die Bestands-Wohnbebauung ist jedoch ebenso enthalten. Das bestehende Wohnhaus mit drei Wohneinheiten soll saniert, umgebaut und erweitert werden. Die Erweiterung erfolgt an der Firstseite im Umfang von 4 m, an der Traufseite im Umfang von 2,8 m.

 

Eine mögliche Beeinträchtigung öffentlicher Belange prüft das Landratsamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.

 

Das Grundstück ist erschlossen. Die Neu- und Umbaumaßnahmen ziehen keine Veränderungen an der Zufahrt oder den öffentlichen Anschlüssen an die Abwasserbeseitigung und an die Wasserversorgung nach sich. Die Entwässerung erfolgt im Mischsystem. Grund-, Drän-, Kühl- und Quellwasser dürfen nicht in den Mischwasserkanal eingeleitet werden. Aus dem Grundstückstück darf kein Oberflächenwasser auf öffentliche Flächen geleitet werden. Sofern die Neigung der Zufahrt zur Straße hin ausgerichtet wird, ist anfallendes Oberflächenwasser auf dem Grundstück zu fassen und der Grundstücksentwässerung zuzuleiten oder – sofern technisch möglich – auf dem Grundstück zu versickern. Die Entwässerungssatzung der Gemeinde ist zu beachten.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Sanierung, Umbau und Erweiterung eines bestehenden Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1101/4, Kollertshof 8, Gemarkung Burgwallbach, entsprechend den eingereichten Planunterlagen.

 

Die Baugenehmigungsbehörde wird gebeten, die Hinweise zur Entwässerung in den Genehmigungsbescheid aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

11