Mit den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern 2019 wurde die Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 zu den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme 10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Damit soll eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt werden.

 

Die Maßnahme ist bis zum 31.12.2025 befristet.

 

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur

 

·      Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements

·      Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene

·      Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

·      Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung

·      Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen

·      Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Anträge auf Förderung eines Regionalbudgets können nur von ILE-Zusammenschlüssen, wie der Kreuzbergallianz, gestellt werden.

 

Die Höhe des Regionalbudgets beträgt je ILE-Zusammenschluss jährlich max. 100.000 € und setzt sich aus dem Zuschuss des ALE i.H.v. max. 90.000 € und einem Eigenanteil des ILE-Zusammenschlusses i.H.v. 10 % (max. 10.000 €) zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden, in dem es vom ALE bewilligt wurde.

 

Aufgrund geplanter Mittelkürzungen des Bundes ist aber nicht auszuschließen, dass es auch zu Mittelkürzungen beim Regionalbudget kommt.

 

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, deren Gesamtausgaben netto 20.000 € nicht übersteigen. Die Gesamtausgaben werden mit 80 %, maximal jedoch 10.000 €, bezuschusst. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.

 

Die Kreuzbergallianz hat bereits in den Jahren 2020 bis 2023 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets gefördert. Verantwortliche Stelle für die Abwicklung war die Gemeinde Sandberg.

 

Im Jahr 2023 gingen insgesamt 27 Förderanfragen für Kleinprojekte ein. Mit Beschluss des Entscheidungsgremiums wurden insgesamt 23 Kleinprojekte für eine Förderung ausgewählt. Vier Projekte konnten nicht durchgeführt werden.

 

Die restlichen 19 Kleinprojekte wurden durchgeführt und zeitgerecht beendet. Insgesamt wurden 16 Kleinprojekte von Vereinen, 1 Kleinprojekt von Privatpersonen und 2 Kleinprojekte von Interessensgemeinschaften durchgeführt. Die genaue Fördersumme kann noch nicht genau beziffert werden, da die Kleinprojektträger Zeit zur Abgabe des Verwendungsnachweises bis 31.10.2023 haben.

 

Die Resonanz auf das Regionalbudget ist seit dem Jahr 2021 konstant hoch. Auch die Reaktionen der geförderten Kleinprojektträger sind durchweg sehr positiv. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Kleinprojekte waren breit gefächert. Die Mehrheit ist aber den Handlungsfeldern Freizeit und Erholung sowie Soziales und kulturelles Leben zuzuordnen.

 

Das Regionalbudget stellt eine sehr gute Unterstützungsmöglichkeit für Kleinprojektträger in den Allianzgemeinden dar. Viele durchgeführten Kleinprojekte wären ohne die finanzielle Förderung durch das Regionalbudget nicht umgesetzt worden. Aus diesem Grund hat sich die Kreuzbergallianz entschieden, auch im Jahr 2024 Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zu fördern.

 

Auch für das Jahr 2024 hat sich die Gemeinde Sandberg bereit erklärt, als verantwortliche Stelle das Regionalbudget für die Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erklärt sein Einverständnis zur Förderung von Kleinprojekten innerhalb der Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets im Jahr 2024. Die Gemeinde Sandberg übernimmt als verantwortliche Stelle die Beantragung und Abwicklung des Förderverfahrens.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12