Sitzung: 16.10.2023 GSB/011/2023
Mit den
Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung in Bayern 2019 wurde die
Fördermöglichkeit für ein Regionalbudget eingeführt (s. Nr. 8.5 der Anlage 1 zu
den FinR-LE 2019). Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Maßnahme
10.0 „Regionalbudget“ im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“
des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung. Damit soll eine
engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt
und die regionale Identität gestärkt werden.
Die Maßnahme ist
bis zum 31.12.2025 befristet.
Förderfähig sind im
Rahmen des Regionalbudgets z. B. Kleinprojekte zur
·
Unterstützung des bürgerschaftlichen
Engagements
·
Begleitung von Veränderungsprozessen
auf örtlicher Ebene
·
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
·
Verbesserung der Lebensverhältnisse der
ländlichen Bevölkerung
·
Umsetzung von dem ländlichen Charakter
angepassten Infrastrukturmaßnahmen
·
Sicherung und Verbesserung der
Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.
Anträge auf
Förderung eines Regionalbudgets können nur von ILE-Zusammenschlüssen, wie der
Kreuzbergallianz, gestellt werden.
Die Höhe des Regionalbudgets
beträgt je ILE-Zusammenschluss jährlich max. 100.000 € und setzt sich aus dem
Zuschuss des ALE i.H.v. max. 90.000 € und einem Eigenanteil des ILE-Zusammenschlusses
i.H.v. 10 % (max. 10.000 €) zusammen. Es ist in dem Kalenderjahr zu verwenden,
in dem es vom ALE bewilligt wurde.
Aufgrund geplanter
Mittelkürzungen des Bundes ist aber nicht auszuschließen, dass es auch zu
Mittelkürzungen beim Regionalbudget kommt.
Mit dem
Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, deren Gesamtausgaben
netto 20.000 € nicht übersteigen. Die Gesamtausgaben werden mit 80 %, maximal
jedoch 10.000 €, bezuschusst. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter
500 € werden nicht gefördert.
Die
Kreuzbergallianz hat bereits in den Jahren 2020 bis 2023 Kleinprojekte im
Rahmen des Regionalbudgets gefördert. Verantwortliche Stelle für die Abwicklung
war die Gemeinde Sandberg.
Im Jahr 2023 gingen
insgesamt 27 Förderanfragen für Kleinprojekte ein. Mit Beschluss des
Entscheidungsgremiums wurden insgesamt 23 Kleinprojekte für eine Förderung
ausgewählt. Vier Projekte konnten nicht durchgeführt werden.
Die restlichen 19
Kleinprojekte wurden durchgeführt und zeitgerecht beendet. Insgesamt wurden 16
Kleinprojekte von Vereinen, 1 Kleinprojekt von Privatpersonen und 2
Kleinprojekte von Interessensgemeinschaften durchgeführt. Die genaue
Fördersumme kann noch nicht genau beziffert werden, da die Kleinprojektträger
Zeit zur Abgabe des Verwendungsnachweises bis 31.10.2023 haben.
Die Resonanz auf
das Regionalbudget ist seit dem Jahr 2021 konstant hoch. Auch die Reaktionen
der geförderten Kleinprojektträger sind durchweg sehr positiv. Die inhaltlichen
Schwerpunkte der Kleinprojekte waren breit gefächert. Die Mehrheit ist aber den
Handlungsfeldern Freizeit und Erholung sowie Soziales und kulturelles Leben
zuzuordnen.
Das Regionalbudget stellt
eine sehr gute Unterstützungsmöglichkeit für Kleinprojektträger in den
Allianzgemeinden dar. Viele durchgeführten Kleinprojekte wären ohne die
finanzielle Förderung durch das Regionalbudget nicht umgesetzt worden. Aus
diesem Grund hat sich die Kreuzbergallianz entschieden, auch im Jahr 2024
Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets zu fördern.
Auch für das Jahr
2024 hat sich die Gemeinde Sandberg bereit erklärt, als verantwortliche Stelle
das Regionalbudget für die Kreuzbergallianz zu beantragen und abzuwickeln.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erklärt sein Einverständnis zur Förderung von Kleinprojekten innerhalb der
Kreuzbergallianz im Rahmen eines Regionalbudgets im Jahr 2024. Die Gemeinde
Sandberg übernimmt als verantwortliche Stelle die Beantragung und Abwicklung
des Förderverfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |