Sitzung: 16.10.2023 GSB/011/2023
Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in
verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche
Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr
2024 und die Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 ist der Regierung von
Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.
Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr
2024 und die Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 fanden Gespräche zwischen der Ersten
Bürgermeisterin, der Verwaltung der VG (Bauverwaltung und Finanzverwaltung) und
der Regierung von Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung statt.
Die für das Programmjahr 2024 ff. vorgesehenen neuen Maßnahmen sind voraussichtlich
dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere
erhalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen
der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen
konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung werden der Gemeinde
Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in
Aussicht gestellt. Die Förderdauer einer Gesamtmaßnahme ist auf 15 Jahre
begrenzt. Die Maßnahmen nach dem „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept
(ISEK)“ sind somit nach Aufnahme in das o. g. Förderprogramm innerhalb von 15
Jahren zu realisieren. Dabei ist nach acht Jahren eine Evaluierung vorgesehen.
Des Weiteren wird der Förderansatz der Städtebauförderung künftig mindestens
eine Maßnahmenumsetzung aus dem ISEK unter dem Ansatz Klimaschutz und
Klimaanpassung bewertet.
Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der
Bedarfsmitteilung beantragt und es liegen Bewilligungsbescheide oder
Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gemäß Nr. 4.2
Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:
Sanierungsberatung
2020 - 2022 (Verlängerung bis 2024)
voraussichtlich insgesamt förderfähige
Kosten 24.000
€
davon vorläufig bewilligt 14.400
€
Kommunales Förderprogramm
2022 - 2024
voraussichtlich insgesamt förderfähige
Kosten 90.000
€
davon vorläufig bewilligt 20.200
€
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für das
Programmjahr 2024 vorgesehen:
Freimachung und
Entsiegelung Kirchweg 1 in Burgwallbach
Das von der Gemeinde erworbene Objekt Kirchweg 1, Fl. Nr. 49 in
Burgwallbach befindet sich in einem schlechten Zustand. Zur Unterstützung der
Sanierung und Revitalisierung des ortsbildprägenden Fachwerkhauses (Gebäude
Kreuzbergstraße 33) wurde deshalb die Förderung der Freimachung und
Entsiegelung des Grundstücks im Vorfeld, d. h. der Rückbau des Gebäudes
Kirchweg 1 als sog. Ordnungsmaßnahme in Aussicht gestellt. Die Kostenschätzung liegt bei 40.000 €. Der
Zuwendungsantrag befindet sich derzeit in Bearbeitung. Die Umsetzung ist im
Jahr 2024 vorgesehen.
Städtebauliche
Machbarkeitsstudie Kirchweg / Bürgerhaus Burgwallbach
Die Straße Kirchweg erschließt sowohl das Bürgerhaus als auch die Kirche
und hat damit eine herausgehobene Funktion. Nach Umsetzung des
Abbruchs des Bestandes Kirchweg 1 könnte die Kreuzungssituation mit
Bushaltestelle verbessert und mit einem durchgängigen Gehweg zum
Bürgerhaus/Kirche – ggf. mit Grunderwerb von Nachbargrundstücken und
Nachverdichtung (Innenentwicklungspotenziale) – fortgesetzt werden. Diese
planerische Untersuchung soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erfolgen. Diese
ist im Jahr 2024 vorgesehen. Die Honorarkosten der städtebaulichen
Machbarkeitsstudie werden auf ca. 15.000 € geschätzt. Eine bauliche Umsetzung
wird für das Jahr 2027 eingeplant.
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die
Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 vorgemerkt:
Rahmenplan
„Scheunengürtel“
Der Scheunengürtel im Bereich der Rhönstraße in Schönau a. d. Brend, für
den Ensembleschutz besteht, stellt laut dem erstellten Integrierten
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Schönau a. d. Brend
einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. Es besteht Bedarf zur Planungsentwicklung
und Eröffnung neuer Möglichkeiten durch konkrete Bürgeranfragen. Den
vorhandenen Grünstrukturen kommt eine wichtige Bedeutung im Ortsbild zu. Ziel
ist die langfristige Erhaltung der Scheunen sowie die bedarfsgerechte
Aufrechterhaltung der vorhandenen Nutzgärten. Derzeit erfolgt die
Ermittlung des Bedarfs im Rahmen einer Befragung der betroffenen
Grundstückseigentümer, welche anschließend ausgewertet werden soll. Die
Auswertung dient als Grundlage für den weiteren Prozess. Geplant ist, einen Rahmenplan
für den Bereich „Scheunengürtel“ zu erstellen. Anstatt eines Rahmenplans sieht
die Städtebauförderung jedoch auch einen Förderansatz für einen Bebauungsplan
vor. Die hierfür geschätzten Kosten liegen bei rund 20.000 €. Die Umsetzung ist
im Jahr 2025 vorgesehen.
Umgestaltung der
neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend
Ursprungsgedanke für die Nachnutzung der ehemaligen Gaststätte „Weißes
Roß“ ist ein Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum mit
Einbeziehung des Umgriffs und die Öffnung zu einem an der Straßenkreuzung
liegenden bespielbaren, aber nicht zu großen Platzbereiches. Die
Nutzungsanforderungen für die Gemeinde werden jedoch unter einem anderen Ansatz
gesehen. Ziel der Maßnahme ist nach dem Rückbau des Bestandes die Erstellung
eines bedarfsorientierten Gebäudes und die Gestaltung des Umfeldes. Im Fokus
steht hierbei das Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde Schönau a. d. Brend, das
Rhönrad. Erste Planungsergebnisse wurden vom Büro Developing X bereits im
Gemeinderat vorgestellt. Nach Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken,
Abteilung Städtebauförderung und Beteiligung der Bevölkerung soll auf dieser
Basis die Planung weiter fortgeführt werden. Die Bürgerbeteiligung hat im
Rahmen einer Bürgerversammlung im Oktober 2023 stattgefunden. Die weitere
Planung wird auf Grundlage des Beschlusses vom Gemeinderat definiert und
beauftragt. Die bauliche Umsetzung ist ab 2026 vorgesehen. Für die
Gesamtmaßnahme werden aktuell förderfähige Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. €
geschätzt.
Neugestaltung
Kirchweg in Burgwallbach
Auf Basis der Machbarkeitsstudie ist die Neugestaltung des Kirchweges in
Burgwallbach vorgesehen (sh. oben). Die Gesamtkosten für die Umsetzung werden
auf 300.000 € geschätzt. Die Maßnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen.
Seitens der Finanzverwaltung werden das Jahr 2024 sowie die
Mittelaufnahme in die Finanzplanung noch als unkritisch angesehen; in den
Folgejahren – spätestens zur geplanten baulichen Umsetzung der Dorfmitte
Schönau – werden diese Ansätze jedoch im Zusammenhang mit der dann
vorherrschenden Situation immer wieder neu bewertet werden müssen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm
für das Programmjahr 2024 und die Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 in folgendem
Umfang zu:
Freimachung und
Entsiegelung Kirchweg 1 in Burgwallbach
Bund-Länder-Programm
Kleinere Städte und Gemeinden mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz
80 %
Programmjahr
2024 40.000
€
Städtebauliche
Machbarkeitsstudie Kirchweg / Bürgerhaus Burgwallbach
Bund-Länder-Programm
Kleinere Städte und Gemeinden mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz
80 %
Programmjahr
2024 15.000
€
Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die
Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 vorgemerkt:
Rahmenplan
„Scheunengürtel“
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2025: 20.000 €
Umgestaltung der
neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz
80 %
Programmjahr 2025: 250.000 €, Programmjahr
2026: 500.000 €, Programmjahr 2027: 250.000 €
Geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 1.000.000
€
Neugestaltung
Kirchweg in Burgwallbach
Bund-Länder-Programm
Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ –
Fördersatz 80 %
Programmjahr 2027: 300.000 € (= geschätzte
förderfähige Gesamtkosten).
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend wird die erforderlichen Eigenmittel im
Haushalt 2024 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 zur Verfügung zu
stellen.
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018
den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um die
Ortskerne der beiden Ortsteile zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und
beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess.
Im
Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB
festgesetzt. Die Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz
für private Baumaßnahmen ist in Kraft getreten. Darüber hinaus steht ein
Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten
werden von den Bürgerinnen und Bürgern umfassend in Anspruch genommen.
Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren
ein aktives Flächenmanagement. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird
fortgeschrieben.
Durch regelmäßige persönliche Ansprache der
Bürgermeisterin von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand
bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer
Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu stärken.
Unterstützt wird dies im Rahmen der Kreuzbergallianz e. V. mittels
Innenentwicklungslotsen. Neben der Eigentümeransprache leisten sie ihren
Beitrag zur Bewusstseinsbildung und vermitteln Bauherren, Käufer und Verkäufer
an die Allianz oder die Verwaltungen. Sie sammeln außerdem Informationen und
geben sie an die Verwaltungen zur Fortschreibung des Leerstandskatasters
weiter.
Eine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen ist aktuell nicht geplant.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |