Der Freistaat Bayern, der Bund und die Europäische Union stellen in verschiedenen Städtebauförderungsprogrammen Finanzhilfen für die städtebauliche Erneuerung bereit. Zur Programmaufstellung der Städtebauförderung für das Jahr 2024 und die Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 ist der Regierung von Unterfranken eine Bedarfsmitteilung vorzulegen.

 

Zur Vorbereitung der Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Jahr 2024 und die Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 fanden Gespräche zwischen der Ersten Bürgermeisterin, der Verwaltung der VG (Bauverwaltung und Finanzverwaltung) und der Regierung von Unterfranken – Sachgebiet Städtebauförderung statt.

 

Die für das Programmjahr 2024 ff. vorgesehenen neuen Maßnahmen sind voraussichtlich dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere erhalten“ zugeordnet. Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates im Rahmen der Förderinitiative „Innen statt Außen“ und der damit verbundenen konzeptionellen Ausrichtung der städtebaulichen Entwicklung werden der Gemeinde Städtebauförderungsmittel in Höhe von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Die Förderdauer einer Gesamtmaßnahme ist auf 15 Jahre begrenzt. Die Maßnahmen nach dem „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK)“ sind somit nach Aufnahme in das o. g. Förderprogramm innerhalb von 15 Jahren zu realisieren. Dabei ist nach acht Jahren eine Evaluierung vorgesehen. Des Weiteren wird der Förderansatz der Städtebauförderung künftig mindestens eine Maßnahmenumsetzung aus dem ISEK unter dem Ansatz Klimaschutz und Klimaanpassung bewertet.

 

Folgende Maßnahmen wurden bereits in den Vorjahren im Rahmen der Bedarfsmitteilung beantragt und es liegen Bewilligungsbescheide oder Zustimmungen zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung der Fördermittel gemäß Nr. 4.2 Städtebauförderungsrichtlinie (StBauFR) vor:

 

Sanierungsberatung 2020 - 2022 (Verlängerung bis 2024)

voraussichtlich insgesamt förderfähige Kosten                                                                    24.000 €

davon vorläufig bewilligt                                                                                                       14.400 €

 

Kommunales Förderprogramm 2022 - 2024

voraussichtlich insgesamt förderfähige Kosten                                                                    90.000 €

davon vorläufig bewilligt                                                                                                       20.200 €

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für das Programmjahr 2024 vorgesehen:

 

Freimachung und Entsiegelung Kirchweg 1 in Burgwallbach

Das von der Gemeinde erworbene Objekt Kirchweg 1, Fl. Nr. 49 in Burgwallbach befindet sich in einem schlechten Zustand. Zur Unterstützung der Sanierung und Revitalisierung des ortsbildprägenden Fachwerkhauses (Gebäude Kreuzbergstraße 33) wurde deshalb die Förderung der Freimachung und Entsiegelung des Grundstücks im Vorfeld, d. h. der Rückbau des Gebäudes Kirchweg 1 als sog. Ordnungsmaßnahme in Aussicht gestellt. Die Kostenschätzung liegt bei 40.000 €. Der Zuwendungsantrag befindet sich derzeit in Bearbeitung. Die Umsetzung ist im Jahr 2024 vorgesehen.

 

Städtebauliche Machbarkeitsstudie Kirchweg / Bürgerhaus Burgwallbach

Die Straße Kirchweg erschließt sowohl das Bürgerhaus als auch die Kirche und hat damit eine herausgehobene Funktion. Nach Umsetzung des Abbruchs des Bestandes Kirchweg 1 könnte die Kreuzungssituation mit Bushaltestelle verbessert und mit einem durchgängigen Gehweg zum Bürgerhaus/Kirche – ggf. mit Grunderwerb von Nachbargrundstücken und Nachverdichtung (Innenentwicklungspotenziale) – fortgesetzt werden. Diese planerische Untersuchung soll im Rahmen einer Machbarkeitsstudie erfolgen. Diese ist im Jahr 2024 vorgesehen. Die Honorarkosten der städtebaulichen Machbarkeitsstudie werden auf ca. 15.000 € geschätzt. Eine bauliche Umsetzung wird für das Jahr 2027 eingeplant.

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 vorgemerkt:

 

Rahmenplan „Scheunengürtel“

Der Scheunengürtel im Bereich der Rhönstraße in Schönau a. d. Brend, für den Ensembleschutz besteht, stellt laut dem erstellten Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) der Gemeinde Schönau a. d. Brend einen zentralen räumlichen Handlungsschwerpunkt dar. Es besteht Bedarf zur Planungsentwicklung und Eröffnung neuer Möglichkeiten durch konkrete Bürgeranfragen. Den vorhandenen Grünstrukturen kommt eine wichtige Bedeutung im Ortsbild zu. Ziel ist die langfristige Erhaltung der Scheunen sowie die bedarfsgerechte Aufrechterhaltung der vorhandenen Nutzgärten. Derzeit erfolgt die Ermittlung des Bedarfs im Rahmen einer Befragung der betroffenen Grundstückseigentümer, welche anschließend ausgewertet werden soll. Die Auswertung dient als Grundlage für den weiteren Prozess. Geplant ist, einen Rahmenplan für den Bereich „Scheunengürtel“ zu erstellen. Anstatt eines Rahmenplans sieht die Städtebauförderung jedoch auch einen Förderansatz für einen Bebauungsplan vor. Die hierfür geschätzten Kosten liegen bei rund 20.000 €. Die Umsetzung ist im Jahr 2025 vorgesehen.

 

Umgestaltung der neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend

Ursprungsgedanke für die Nachnutzung der ehemaligen Gaststätte „Weißes Roß“ ist ein Rhönrad-Haus mit generationenübergreifendem Zentrum mit Einbeziehung des Umgriffs und die Öffnung zu einem an der Straßenkreuzung liegenden bespielbaren, aber nicht zu großen Platzbereiches. Die Nutzungsanforderungen für die Gemeinde werden jedoch unter einem anderen Ansatz gesehen. Ziel der Maßnahme ist nach dem Rückbau des Bestandes die Erstellung eines bedarfsorientierten Gebäudes und die Gestaltung des Umfeldes. Im Fokus steht hierbei das Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde Schönau a. d. Brend, das Rhönrad. Erste Planungsergebnisse wurden vom Büro Developing X bereits im Gemeinderat vorgestellt. Nach Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken, Abteilung Städtebauförderung und Beteiligung der Bevölkerung soll auf dieser Basis die Planung weiter fortgeführt werden. Die Bürgerbeteiligung hat im Rahmen einer Bürgerversammlung im Oktober 2023 stattgefunden. Die weitere Planung wird auf Grundlage des Beschlusses vom Gemeinderat definiert und beauftragt. Die bauliche Umsetzung ist ab 2026 vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme werden aktuell förderfähige Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € geschätzt.

 

Neugestaltung Kirchweg in Burgwallbach

Auf Basis der Machbarkeitsstudie ist die Neugestaltung des Kirchweges in Burgwallbach vorgesehen (sh. oben). Die Gesamtkosten für die Umsetzung werden auf 300.000 € geschätzt. Die Maßnahme ist für das Jahr 2027 vorgesehen.

 

Seitens der Finanzverwaltung werden das Jahr 2024 sowie die Mittelaufnahme in die Finanzplanung noch als unkritisch angesehen; in den Folgejahren – spätestens zur geplanten baulichen Umsetzung der Dorfmitte Schönau – werden diese Ansätze jedoch im Zusammenhang mit der dann vorherrschenden Situation immer wieder neu bewertet werden müssen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt der Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm für das Programmjahr 2024 und die Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 in folgendem Umfang zu:

 

Freimachung und Entsiegelung Kirchweg 1 in Burgwallbach

Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und Gemeinden mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2024                                                                                                            40.000 €

 

Städtebauliche Machbarkeitsstudie Kirchweg / Bürgerhaus Burgwallbach

Bund-Länder-Programm Kleinere Städte und Gemeinden mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2024                                                                                                            15.000 €

 

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der Bedarfsmitteilung für die Fortschreibungsjahre 2025 – 2027 vorgemerkt:

 

Rahmenplan „Scheunengürtel“

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2025: 20.000 €

 

Umgestaltung der neuen Dorfmitte Schönau a. d. Brend

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2025: 250.000 €, Programmjahr 2026: 500.000 €, Programmjahr 2027: 250.000 €

Geschätzte förderfähige Gesamtkosten: 1.000.000 €

 

Neugestaltung Kirchweg in Burgwallbach

Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit Aufstockung „Innen statt Außen“ – Fördersatz 80 %

Programmjahr 2027: 300.000 € (= geschätzte förderfähige Gesamtkosten).

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend wird die erforderlichen Eigenmittel im Haushalt 2024 bzw. in den Finanzplanungsjahren 2025 bis 2027 zur Verfügung zu stellen.

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung vom 19.06.2018 den Grundsatzbeschluss gefasst, der Innenentwicklung den Vorrang zu geben, um die Ortskerne der beiden Ortsteile zukunftsfähig aufzustellen. Dazu wurde u. a. ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) aufgestellt und beschlossen. Die oben genannten Maßnahmen basieren auf diesem Prozess.

 

Im Rahmen des ISEK-Prozesses wurde ein Sanierungsgebiet i. S. des BauGB festgesetzt. Die Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm als Anreiz für private Baumaßnahmen ist in Kraft getreten. Darüber hinaus steht ein Sanierungsberater für die Privateigentümer zur Verfügung. Diese Möglichkeiten werden von den Bürgerinnen und Bürgern umfassend in Anspruch genommen.

 

Die Gemeinde betreibt seit mehreren Jahren ein aktives Flächenmanagement. Ein Leerstandskataster ist erstellt und wird fortgeschrieben.

 

Durch regelmäßige persönliche Ansprache der Bürgermeisterin von Eigentümern leerstehender Objekte bzw. von Leerstand bedrohten Immobilien und Baulücken versucht die Gemeinde weitere Objekte einer Nutzung zuzuführen und damit die Nachrangigkeit der Außenentwicklung zu stärken. Unterstützt wird dies im Rahmen der Kreuzbergallianz e. V. mittels Innenentwicklungslotsen. Neben der Eigentümeransprache leisten sie ihren Beitrag zur Bewusstseinsbildung und vermitteln Bauherren, Käufer und Verkäufer an die Allianz oder die Verwaltungen. Sie sammeln außerdem Informationen und geben sie an die Verwaltungen zur Fortschreibung des Leerstandskatasters weiter.

 

Eine Ausweisung von ergänzenden Wohnbauflächen ist aktuell nicht geplant.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12