Dem Gemeinderat wird der Tektur-Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf den Grundstücken Fl. Nr. 1339 und 1340, Kollertshof 6a erneut vorgelegt. Mit Beschluss vom 20.06.2023 erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zur Tektur nicht.

 

Das Schreiben des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 04.09.2023 mit der Bitte um nochmalige Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat ist als Anlage und mit der Bitte um Kenntnisnahme beigefügt.

 

Die Stellungnahme des Landratsamtes erläutert, dass die Baugenehmigung als sonstiges Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch erteilt werden kann. Die Tatsache, ob es sich um eine Betriebsleiterwohnung oder ein reines Wohnhaus handelt, ist herbei unerheblich.

 

Bei der planabweichend errichteten Ausführung des Wohnhauses liegen keine so gravierenden Abweichungen vor, dass die Identität des Bauvorhabens in Frage gestellt werden müsste. Durch das errichtete Gebäude werden auch keine neuen oder zusätzlich zu prüfenden Belange berührt.

 

Dem Bauvorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind, entgegen und nachbarrechtliche Belange werden durch das Vorhaben ebenfalls nicht verletzt.

 

Der Gemeinderat wird gebeten, erneut über die Erteilung des Einvernehmens zu entscheiden.

 

Nach kurzer Beratung spricht sich die Mehrheit des Gemeinderates aufgrund ungeänderte Sachlage dafür aus, bei der Entscheidung in der Sitzung vom 20.06.2023 zu bleiben und das Einvernehmen zur Tektur nicht zu erteilen.

 


 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend erteilt sein Einvernehmen zur Tektur zum Neubau eines Betriebs-Wohnsitzes für Landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdepension auf den Grundstücken Fl. Nr. 1339 und 1340, Kollertshof 6a entsprechend der vorgelegten Eingabepläne.

 

Die Baugenehmigungsbehörde wird gebeten, die Vorgaben zur Entwässerung aus dem Genehmigungsbescheid vom 05.10.2021 in die Genehmigung mit aufzunehmen.

 

Die Entwässerung hat entsprechend dem Entwässerungsplan vom 02.09.2021 sowie der Vereinbarung mit der Gemeinde Schönau a. d. Brend vom 07.09.2017 in Verbindung mit der Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes Saale-Lauer vom 05.09.2017 im Trennsystem zu erfolgen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

1

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

11

Anwesend:

12