Aus aktuellem Anlass und immer wieder kehrender Nachfrage ist folgende Satzungsänderung nötig geworden: Diese stellt sich wie folgt dar:

 

Rechte an Grabstätten (§ 18)

 

Aufgrund von verschiedenen Nachfragen zur vorzeitigen Grabauflösung, während eines verlängerten Nutzungsrechtes und einer damit verbundenen Nachfrage zur Erstattung von Grabgebühren wird folgende Regelung vorgeschlagen:

 

§ 18 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

 

Bisheriger Text:

Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr um weitere, mind. 5 Jahre, bzw. höchstens um die jeweilige Ruhefrist unter Beachtung des § 4 verlängert werden, wenn der Nutzungsberechtigte vor Ablauf des Rechtes die Verlängerung bei der Friedhofsverwaltung beantragt und der Platzbedarf des Friedhofs es zulässt.

 

 

Neuer Text:

Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn der Nutzungsberechtigte die Verlängerung bei der Friedhofsverwaltung beantragt und der Platzbedarf des Friedhofs es zulässt. Wird das Nutzungsrecht vor Ablauf der Verlängerung auf Wunsch des Nutzungsberechtigten aufgegeben, werden ihm hierfür keine Gebühren erstattet.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf für die 4. Änderungssatzung über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und beschließt den Erlass der Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12