Sitzung: 19.09.2023 GSB/010/2023
Aus aktuellem Anlass und immer wieder kehrender Nachfrage ist folgende
Satzungsänderung nötig geworden: Diese stellt sich wie folgt dar:
Rechte an
Grabstätten (§ 18)
Aufgrund von verschiedenen Nachfragen zur vorzeitigen Grabauflösung,
während eines verlängerten Nutzungsrechtes und einer damit verbundenen
Nachfrage zur Erstattung von Grabgebühren wird folgende Regelung vorgeschlagen:
§ 18 Abs. 3 wird
wie folgt geändert:
Bisheriger Text:
Das Nutzungsrecht
an Grabstätten kann gegen erneute Zahlung der entsprechenden Grabnutzungsgebühr
um weitere, mind. 5 Jahre, bzw. höchstens um die jeweilige Ruhefrist unter
Beachtung des § 4 verlängert werden, wenn der Nutzungsberechtigte vor Ablauf
des Rechtes die Verlängerung bei der Friedhofsverwaltung beantragt und der
Platzbedarf des Friedhofs es zulässt.
Neuer Text:
Das Nutzungsrecht an Grabstätten kann gegen erneute Zahlung der
entsprechenden Grabnutzungsgebühr um weitere 5 Jahre verlängert werden, wenn
der Nutzungsberechtigte die Verlängerung bei der Friedhofsverwaltung beantragt
und der Platzbedarf des Friedhofs es zulässt. Wird das Nutzungsrecht vor Ablauf
der Verlängerung auf Wunsch des Nutzungsberechtigten aufgegeben, werden ihm
hierfür keine Gebühren erstattet.
Beschluss:
Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf für die 4.
Änderungssatzung über die Benutzung der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen
der Gemeinde Schönau a. d. Brend und beschließt den Erlass der Änderungssatzung
in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |