Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf Grundstück Fl. Nr. 1457, Viehtrieb in Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1457 befindet sich im Außenbereich, welches im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft gekennzeichnet ist. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch. Hier dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung muss gesichert sein.

 

Die Gerätehalle (26,36 m  x  16,20 m) soll in einer Holzbaukonstruktion mit Satteldach (Dachneigung 15°) errichtet werden. Die Außenfassade erhält eine Nadelholzverschalung. Die Dacheindeckung wird mit Trapezblech durchgeführt.

 

Aufgrund der Privilegierung des Vorhabens beschränkt sich die Sicherstellung der Erschließung auf den vorhabensbezogenen notwendigen Umfang. Die Zufahrt ist gewährleistet. Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht vorhanden und gemäß Bauantrag nicht vorgesehen.

Das anfallende Niederschlagswasser soll gemäß Eingabeplan auf dem Grundstück selbst versickert werden. Hierfür ist eine Versickerungsmulde (13 x 5 m) gemäß Entwässerungsplanung vorgesehen.

 

Die Träger öffentliche Belange (Naturschutz usw.) werden im Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt beteiligt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Gerätehalle auf Grundstück Fl. Nr. 1457, Viehtrieb in Schönau a. d. Brend.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

10

 

Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.