Sitzung: 16.08.2023 GSB/009/2023
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung einer
landwirtschaftlichen Gerätehalle auf Grundstück Fl. Nr. 1457, Viehtrieb in
Schönau a. d. Brend vorgelegt.
Das Grundstück Fl. Nr. 1457 befindet sich im Außenbereich, welches im
Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft gekennzeichnet ist. Bei dem
Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1
Baugesetzbuch. Hier dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die
ausreichende Erschließung muss gesichert sein.
Die Gerätehalle (26,36 m x 16,20 m) soll in einer Holzbaukonstruktion mit
Satteldach (Dachneigung 15°) errichtet werden. Die Außenfassade erhält eine
Nadelholzverschalung. Die Dacheindeckung wird mit Trapezblech durchgeführt.
Aufgrund der Privilegierung des Vorhabens beschränkt sich die
Sicherstellung der Erschließung auf den vorhabensbezogenen notwendigen Umfang.
Die Zufahrt ist gewährleistet. Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist nicht
vorhanden und gemäß Bauantrag nicht vorgesehen.
Das anfallende Niederschlagswasser soll gemäß Eingabeplan auf dem
Grundstück selbst versickert werden. Hierfür ist eine Versickerungsmulde (13 x
5 m) gemäß Entwässerungsplanung vorgesehen.
Die Träger öffentliche Belange (Naturschutz usw.) werden im
Baugenehmigungsverfahren durch das Landratsamt beteiligt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung einer
landwirtschaftlichen Gerätehalle auf Grundstück Fl. Nr. 1457, Viehtrieb in
Schönau a. d. Brend.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
8 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
10 |
Erste Bürgermeisterin Sonja Rahm nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung
gemäß Art. 49 GO nicht an der Beratung und Abstimmung teil.