Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 22.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht.

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Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen gem. § 4 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 13.12.2022 bis 17.01.2023. In der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2023 wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete Bebauungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2023 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB, wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen beschlossen.

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Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2 BauGB, erfolgte in der Zeit vom 21.06.2023 bis 24.07.2023, durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte am 14.06.2023, durch öffentlichen Aushang. Zusätzlich wurden die Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Schönau a. d. Brend zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

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Mit Schreiben vom 21.06.2023 wurden folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Nachbarkommunen von der öffentlichen Auslegung informiert und erneut um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, bis zum 24.07.2023 gebeten.

 

1.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

2.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung

3.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

4.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt / Untere Naturschutzverwaltung

5.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht

6.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt / Wasserrechtsverwaltung

7.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

8.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt

9.      Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

10.   Regierung von Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg

11.   Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

12.   Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Außenstelle Bad Neustadt a.d. Saale

13.   Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

14.   Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d. Saale

15.   Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

16.   Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

17.   Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg

18.   Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

19.   Bayerische Rhöngas, Bad Neustadt a. d. Saale

20.   PLEdoc GmbH, Essen

21.   Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg

22.   Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

23.   Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

24.   Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale, SG Straßen- und Verkehrswesen

25.   Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale, SG Beitragsrecht

26.   Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

27.   Stadt Bischofsheim a. d. Rhön

28.   Gemeinde Bastheim

29.   Markt Oberelsbach

30.   Gemeinde Hohenroth

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Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, wurden von den Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur Änderung des Bebauungsplanes vorgetragen.

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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, bzw. Nachbarkommunen haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Stellungnahme abgegeben:

 

1.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung

2.      Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Außenstelle Bad Neustadt a.d. Saale

3.      Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

4.      Gemeinde Hohenroth

5.      Stadt Bischofsheim a. d. Rhön

6.      Markt Oberelsbach

7.      Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale, SG Beitragsrecht

8.      Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d. Saale, SG Straßen- und Verkehrswesen

9.      Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern

10.   Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde

11.   Stadt Bad Neustadt a. d. Saale

12.   Gemeinde Bastheim

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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Änderung des Bebauungsplanes geäußert, bzw. haben keine neuen abwägungsrelevanten Sachverhalte vorgetragen:

 

1.            Regionaler Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen

2.            Regierung von Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg

3.            Landratsamt Rhön-Grabfeld, Baurecht

4.            Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat

5.            Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg

6.            Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt / Wasserrechtsverwaltung

7.            Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen

8.            Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz

9.            Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt

10.          Regierung von Oberfranken, Bergamt Nordbayern

11.          Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg

12.          PLEdoc GmbH, Essen

13.          Bayerische Rhöngas, Bad Neustadt a. d. Saale

14.          Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg

15.          Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth

16.          Überlandwerk Rhön GmbH, Mellrichstadt

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Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Bedenken und Hinweise zur Änderung des Bebauungsplanes vorgetragen:

 

1.      Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und Bodenschutzrecht

2.      Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bad Neustadt a.d. Saale

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BEHANDLUNG DER STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.

 

 

 

 

1.    Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN vom 12.07.2023

 

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) hat sich mit o.g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Schönau a. d. Brend geäußert. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Das AELF hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits mit Schreiben vom 10.01.2023 eine Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde abgegeben. Die Stellungnahme wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.05.2023 abgewogen. Die Abwägung zur Stellungnahme vom 10.01.2023 wurde vom AELF grundsätzlich zur Kenntnis genommen.

 

In der jetzigen Stellungnahme wurden aufgrund der Nähe der Baugrundstücke zum Waldrand und dem allgemeinen Klimawandel weitergehende Auflagen, insbesondere bezüglich der Anlage und der Gestaltung von Grill- und Feuerstellen, gefordert.

 

Zu den geforderten Auflagen wird festgestellt, dass diese nicht möglich sind, da die möglichen Festsetzungen in Bebauungsplänen in § 9 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend geregelt sind. Eine Festsetzung im Bezug der Gestaltung von Grill- oder Feuerstellen ist hier nicht aufgeführt.

 

Es besteht jedoch die Möglichkeit im Rahmen eines Hinweises zum Plan, auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten (Nähe zum Waldrand) hinzuweisen und dass dies bei der Anlage von Grill- und Feuerstellen besonders Berücksichtig werden sollte.

Der Gemeinderat beschließt folgenden Hinweis im Bebauungsplan aufzunehmen:

 

 

Auf Grund der Nähe der Baugrundstücke zum Waldrand wird grundsätzlich auf die Waldbrandgefahr beim Betrieb von Grill- und Feuerstellen hingewiesen. Die Verantwortung für eine betriebssichere und brandsichere Grill- und Feuerstelle trägt dessen Betreiber. Auf Art. 17 (Feuergefahr) des Bayerischen Waldgesetzes wird hingewiesen.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:             10          Mitgliederzahl:             13

Nein-Stimmen:           0          Anwesend:                  10

 

 

 

 

 

 

 

2.    Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD, STAALICHES ABFALL- UND BODENSCHUTZRECHT vom 29.06.2023

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Staatliches Abfall- und Bodenschutzrecht hat sich mit o.g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Schönau a. d. Brend geäußert. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Gemeinderat erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen in diesem Bereich bekannt sind und das grundsätzlich keine Bedenken gegen die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ bestehen.

 

Die vorgetragenen Hinweise zum Bodenmanagementkonzept, Baugrundgutachten, Bodenaushub, Bodenmaterial etc. werden im Bebauungsplan als Hinweise zum Plan übernommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               9          Mitgliederzahl:             13

Nein-Stimmen:           1          Anwesend:                  10

 

 

 


Beschluss:

 

Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen.

Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der Beschlussfassung nicht erforderlich. Die redaktionellen Anpassungen bzw. Ergänzungen der Begründung haben keine Auswirkungen auf die angestrebte städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung und bedingen keine erneute Auslegungspflicht im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB.

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ - bestehend aus dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Begründung mit Grünordnungsplan einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, kann als Satzung beschlossen werden.

 

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Begründung mit Grünordnungsplan einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung wird gebilligt.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt gemäß § 10 BauGB, die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“, in der Fassung vom 16.08.2023 wie folgt als Satzung:

 

 

 

 

Satzung

 

4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“

der Gemeinde Schönau a. d. Brend

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend hat am 16.08.2023 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ in der Fassung vom 16.08.2023 aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der jeweils geltenden Fassung, als Satzung beschlossen.

 

§ 1 Räumlicher Geltungsbereich

 

Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ ergibt sich aus dessen zeichnerischen Teil vom 16.08.2023

 

§ 2 Bestandteile der Satzung

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ besteht aus dem zeichnerischen Teil, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit integrierter Grünordnung und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 16.08.2023

 

 

 

§ 3 Ordnungswidrigkeiten

 

Ordnungswidrig im Sinne von Art 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer aufgrund von Art. 81 BayBO ergangenen Vorschriften der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt.

 

§ 4 Inkrafttreten

 

Die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10