Sitzung: 16.08.2023 GSB/009/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend hat in seiner Sitzung am 15.03.2022 die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 22.03.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
____________________________________________________________________________
Die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach
§ 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange
und der Nachbarkommunen gem. § 4 Abs. 1 BauGB, erfolgte in der Zeit vom
13.12.2022 bis 17.01.2023. In der Gemeinderatssitzung vom 17.05.2023
wurden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgetragenen Einwendungen, Anregungen und
Hinweise behandelt. Der aufgrund der zu berücksichtigenden Belange überarbeitete
Bebauungsplan, einschließlich Begründung und Umweltbericht, wurde in der
Gemeinderatssitzung vom 17.05.2023 gebilligt. Gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2
BauGB, wurde die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung durch öffentliche
Auslegung, sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen beschlossen.
____________________________________________________________________________
Die Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 2
BauGB, erfolgte in der Zeit vom 21.06.2023 bis 24.07.2023, durch öffentliche
Auslegung der Planunterlagen. Die Bekanntgabe der Öffentlichkeitsbeteiligung
erfolgte am 14.06.2023, durch öffentlichen Aushang. Zusätzlich wurden die
Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde
Schönau a. d. Brend zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.
____________________________________________________________________________
Mit Schreiben vom 21.06.2023 wurden folgende
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
sowie die Nachbarkommunen von der öffentlichen Auslegung informiert und erneut
um Abgabe einer Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, bis zum
24.07.2023 gebeten.
1.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
2. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisplanung
3. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Technischer
Immissionsschutz
4. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Umweltamt /
Untere Naturschutzverwaltung
5. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und
Bodenschutzrecht
6.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Umweltamt / Wasserrechtsverwaltung
7. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
8. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
9. Regionaler Planungsverband Main-Rhön,
Landratsamt Bad Kissingen
10. Regierung von Ufr., SG Raumordnung, Landes-
und Regionalplanung, Würzburg
11. Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen
12. Amt für Digitalisierung, Breitband und
Vermessung, Außenstelle Bad Neustadt a.d. Saale
13.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
14. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt a.d. Saale
15. Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken,
Würzburg
16. Abwasserverband Saale-Lauer, Hohenroth
17. Deutsche Telekom Technik GmbH, Niederlassung
Süd, Bamberg
18.
Überlandwerk
Rhön GmbH, Mellrichstadt
19.
Bayerische
Rhöngas, Bad Neustadt a. d. Saale
20.
PLEdoc
GmbH, Essen
21.
Vodafone
Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
22. Regierung von Oberfranken, Bergamt
Nordbayern
23. Regierung von Mittelfranken, Luftamt
Nordbayern
24. Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.
Saale, SG Straßen- und Verkehrswesen
25. Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.
Saale, SG Beitragsrecht
26. Stadt Bad Neustadt a. d. Saale
27.
Stadt
Bischofsheim a. d. Rhön
28.
Gemeinde
Bastheim
29.
Markt
Oberelsbach
30.
Gemeinde
Hohenroth
__________________________________________________________________________
Während der öffentlichen Auslegung im Rahmen
der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, wurden von den
Bürgern keine Einwendungen bzw. Anregungen zur Änderung des
Bebauungsplanes vorgetragen.
__________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, bzw.
Nachbarkommunen haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine
Stellungnahme abgegeben:
1.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisplanung
2.
Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Außenstelle Bad Neustadt a.d. Saale
3.
Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege, München
4.
Gemeinde
Hohenroth
5.
Stadt
Bischofsheim a. d. Rhön
6.
Markt
Oberelsbach
7.
Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a.d. Saale, SG Beitragsrecht
8.
Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a.d. Saale, SG Straßen- und Verkehrswesen
9.
Regierung
von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern
10.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde
11.
Stadt
Bad Neustadt a. d. Saale
12.
Gemeinde
Bastheim
__________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ihr Einverständnis mit der Änderung
des Bebauungsplanes geäußert, bzw. haben keine neuen
abwägungsrelevanten Sachverhalte vorgetragen:
1.
Regionaler
Planungsverband Main-Rhön, Landratsamt Bad Kissingen
2.
Regierung
von Ufr., SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Würzburg
3.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Baurecht
4.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Kreisbrandrat
5.
Vodafone
Kabel Deutschland GmbH, Nürnberg
6.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Umweltamt / Wasserrechtsverwaltung
7.
Wasserwirtschaftsamt
Bad Kissingen
8.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Technischer Immissionsschutz
9.
Landratsamt
Rhön-Grabfeld, Gesundheitsamt
10.
Regierung
von Oberfranken, Bergamt Nordbayern
11.
Amt für
Ländliche Entwicklung Unterfranken, Würzburg
12.
PLEdoc
GmbH, Essen
13.
Bayerische
Rhöngas, Bad Neustadt a. d. Saale
14.
Deutsche
Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, Bamberg
15.
Abwasserverband
Saale-Lauer, Hohenroth
16.
Überlandwerk
Rhön GmbH, Mellrichstadt
__________________________________________________________________________
Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben eine
Stellungnahme abgegeben und darin Einwände, Bedenken und Hinweise zur Änderung
des Bebauungsplanes vorgetragen:
1. Landratsamt Rhön-Grabfeld, Abfall- und
Bodenschutzrecht
2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Bad Neustadt a.d. Saale
__________________________________________________________________________
BEHANDLUNG DER
STELLUNGNAHMEN DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE
Es wird darauf hingewiesen, dass vorgetragene Anregungen vom Gemeinderat
sachgerecht zu beurteilen sind und bei der Würdigung eine objektive Abwägung
der privaten und öffentlichen Belange stattfinden muss.
1. Stellungnahme AMT FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT
UND FORSTEN vom 12.07.2023
Das
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) hat sich mit o.g.
Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Schönau a. d. Brend
geäußert. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Das AELF hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits mit Schreiben vom 10.01.2023 eine Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde abgegeben. Die Stellungnahme wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.05.2023 abgewogen. Die Abwägung zur Stellungnahme vom 10.01.2023 wurde vom AELF grundsätzlich zur Kenntnis genommen.
In der jetzigen Stellungnahme wurden aufgrund der Nähe der Baugrundstücke zum Waldrand und dem allgemeinen Klimawandel weitergehende Auflagen, insbesondere bezüglich der Anlage und der Gestaltung von Grill- und Feuerstellen, gefordert.
Zu den geforderten Auflagen wird festgestellt, dass diese nicht möglich sind, da die möglichen Festsetzungen in Bebauungsplänen in § 9 Baugesetzbuch (BauGB) abschließend geregelt sind. Eine Festsetzung im Bezug der Gestaltung von Grill- oder Feuerstellen ist hier nicht aufgeführt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit im Rahmen eines Hinweises zum Plan, auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten (Nähe zum Waldrand) hinzuweisen und dass dies bei der Anlage von Grill- und Feuerstellen besonders Berücksichtig werden sollte.
Der Gemeinderat beschließt folgenden Hinweis im Bebauungsplan aufzunehmen:
„Auf Grund der Nähe
der Baugrundstücke zum Waldrand wird grundsätzlich auf die Waldbrandgefahr beim
Betrieb von Grill- und Feuerstellen hingewiesen. Die Verantwortung für eine
betriebssichere und brandsichere Grill- und Feuerstelle trägt dessen Betreiber.
Auf Art. 17 (Feuergefahr) des Bayerischen Waldgesetzes wird hingewiesen.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 10 Mitgliederzahl: 13
Nein-Stimmen: 0 Anwesend: 10
2. Stellungnahme LANDRATSAMT RHÖN-GRABFELD,
STAALICHES ABFALL- UND BODENSCHUTZRECHT vom 29.06.2023
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld, Staatliches Abfall- und Bodenschutzrecht hat sich mit o.g. Stellungnahme zu den Planungsabsichten der Gemeinde Schönau a. d. Brend geäußert. Das Schreiben wird dem Gemeinderat bekannt gegeben.
Der Gemeinderat
erlässt hierzu folgenden Beschluss bzw. stellt fest:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass keine Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen in diesem Bereich bekannt sind und das grundsätzlich keine Bedenken gegen die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ bestehen.
Die vorgetragenen Hinweise zum Bodenmanagementkonzept, Baugrundgutachten, Bodenaushub, Bodenmaterial etc. werden im Bebauungsplan als Hinweise zum Plan übernommen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Mitgliederzahl: 13
Nein-Stimmen: 1 Anwesend: 10
Beschluss:
Das Bauleitplanverfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und durch Beschluss abgewogen.
Materielle Planänderungen oder -ergänzungen sind aufgrund der
Beschlussfassung nicht erforderlich. Die redaktionellen Anpassungen bzw.
Ergänzungen der Begründung haben keine Auswirkungen auf die angestrebte
städtebauliche Ordnung, das Planungsziel oder die Grundzüge der Planung und bedingen
keine erneute Auslegungspflicht im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ - bestehend aus
dem Planwerk mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Begründung mit
Grünordnungsplan einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung, kann als
Satzung beschlossen werden.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ mit
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und Begründung mit Grünordnungsplan
einschl. spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung wird gebilligt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt gemäß § 10
BauGB, die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“, in der Fassung
vom 16.08.2023 wie folgt als Satzung:
Satzung
4.
Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“
der
Gemeinde Schönau a. d. Brend
Der Gemeinderat
der Gemeinde Schönau a. d. Brend hat am 16.08.2023 die 4. Änderung des
Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ in der Fassung vom 16.08.2023 aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB),
des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in Verbindung mit Art. 23 ff.
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), in der jeweils geltenden
Fassung, als Satzung beschlossen.
§ 1 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich der 4. Änderung Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ ergibt sich
aus dessen zeichnerischen Teil vom 16.08.2023
§ 2 Bestandteile der Satzung
Die 4. Änderung
des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ besteht aus dem zeichnerischen Teil, den
textlichen Festsetzungen und der Begründung mit integrierter Grünordnung und
spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung vom 16.08.2023
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von Art 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer
aufgrund von Art. 81 BayBO ergangenen Vorschriften der Satzung über die
örtlichen Bauvorschriften zuwiderhandelt.
§ 4 Inkrafttreten
Die 4. Änderung
des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ tritt mit der ortsüblichen
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes öffentlich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wallbacher Straße“ in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |