In seiner Sitzung vom 24.01.2023 (TOP 1 des öffentlichen Teils) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend folgende Beschlüsse gefasst:

 

·         Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass Frau Bürgermeisterin Sonja Rahm zur Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und der GlasfaserPlus GmbH (Letter of Intent – LOI) ermächtigt wird.

 

·         Das laufende Auswahlverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie wird aufgrund des von Seiten der GlasfaserPlus GmbH angezeigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus aufgehoben. Zum Ausbau der nicht vom eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die GlasfaserPlus GmbH profitierenden Adressen soll ein weiteres Förderverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie durchgeführt werden.

 

·         Die Corwese GmbH wird zum Angebotspreis i.H.v. 4.081,70 Euro inkl. USt. mit der technischen Begleitung und Auswertung eines zweiten Markterkundungsverfahrens nach der Bay. Gigabitrichtlinie beauftragt. Das konkrete Ausbaugebiet für den geförderten Ausbau wird nach Abschluss und Auswertung des zweiten Markterkundungsverfahrens durch den Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend festgelegt.

 

Sämtliche Beschlüsse wurden zwischenzeitlich vollzogen. Das zweite Markterkundungsverfahren ist abgeschlossen und erbrachte folgendes Ergebnis:

 

 

Hauskoordinaten im Ortsgebiet der Gemeinde Schönau a. d. Brend:          566

Davon bereits mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut:                            84 (14,84 %)

Davon mit FttH-Ausbauankündigung durch die GlasfaserPlus GmbH:        338 (59,72 %)

 

Es sind somit noch 144 Hauskoordinaten ohne Glasfaser-Anschluss bzw. Ausbauankündigung vorhanden. Davon gelten 132 Hauskoordinaten als förderfähig nach der BayGibitR. Insgesamt 12 Hauskoordinaten (davon 9 leere Grundstücke) gelten aufgrund der Versorgung mit mehr als 100 Mbit/s im Downstream als nicht förderfähig. Ein eigenwirtschaftlicher „Mitausbau“ dieser Hauskoordinaten ist bei der GlasfaserPlus GmbH angefragt. Sollte dieser nicht zugesagt werden, könnte der Ausbau dieser Adressen voraussichtlich über das neue Bundesprogramm für den Breitbandausbau erfolgen.

 

Für den Ausbau der 132 förderfähigen Hauskoordinaten auf Grundlage der BayGibitR würden folgende Wirtschaftlichkeitslücken anfallen:

 

Lfd. Nr.

Ortsbereich

Anzahl der Anschlüsse

Wirtschaft-
lichkeitslücke

Staatl. Förderung

(inkl. Fördermittel-ausgleich zwischen den Gebieten)

Eigenanteil der Gde.

1

Schönau-Nord

80 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

450.000 €

 

405.000 €

45.000 €

2

Schönau-Mitte

9 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

38.000 €

 

34.200 €

3.800 €

3

Kollertshof

22 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

175.000 €

157.500 €

17.500 €

4

Badesee Burgwallbach

2 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

50.000 €

45.000 €

5.000 €

5

Rest Schönau

4 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

60.000 €

54.000 €

6.000 €

6

Rest Burgwallbach

13 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

62.000 €

55.800 €

6.200 €

7

Außenlieger Schönau

2 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

90.000 €

81.000 €

9.000 €

 

Summe:

132 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse

925.000 €

832.500 €

(max. Fördersumme 846.000 €)

92.500 €

 

Die Verfahrensdauer für das Auswahlverfahren beträgt voraussichtlich 5 Monate. Aktuell liegt die von den Telekommunikationsunternehmen angebotene Ausbauzeit bei voraussichtlich 4 Jahren. Fördermittel können bei der Regierung von Unterfranken nach Rechnungseingang abgerufen werden, sodass die Gemeinde Schönau a. d. Brend für die staatl. Fördermittel nicht in Vorausleistung gehen muss. Die Eigenanteile fallen gemäß dem Planungs- bzw. Baufortschritt voraussichtlich in folgenden Jahren an:

 

·         2025: 50 %

·         2026: 25 %

·         2027: 25 %

 

Ein Ausbau der 132 förderfähigen Adressen auf Grundlage der BayGibitR ist nach Ansicht der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld trotz der kürzlich in Kraft getretenen neuen Bundesrichtlinie für den Gigabitausbau sinnvoll, da die Fördermittel nach der BayGibitR gesichert sind und man sich darum nicht bewerben muss. Daneben kann das Verfahren nach der BayGibitR im Gegensatz zum neuen Bundesprogramm schnell und effizient vollzogen werden.

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird darum gebeten, einen Beschluss über die gefördert nach der Bay. Gigabitrichtlinie mit Glasfaser-Hausanschlüssen auszubauenden Ortsbereiche zu fassen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass folgende Ortsbereiche gefördert nach der Bay. Gigabitrichtlinie mit Glasfaser-Hausanschlüssen ausgebaut werden sollen:

 

 1. Schönau-Nord

 2. Schönau-Mitte

 3. Kollertshof, ausgenommen westliche Hauskoordinate (Unterstellhalle)

 4. Badesee Burgwallbach

 5. Rest Schönau

 6. Rest Burgwallbach

 7. Außenlieger Schönau

 

Es soll eine Ausschreibung auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen.

 

Die Bürgermeisterin sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld werden dazu ermächtigt, das Verfahren bis einschl. zum Auswahlverfahren fortzuführen. Die letztendliche Entscheidung über die Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend vorbehalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11