Sitzung: 18.07.2023 GSB/008/2023
In seiner Sitzung vom
24.01.2023 (TOP 1 des öffentlichen Teils) hat der Gemeinderat der Gemeinde
Schönau a. d. Brend folgende Beschlüsse gefasst:
·
Der Gemeinderat
der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass Frau Bürgermeisterin Sonja
Rahm zur Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung zum Glasfaserausbau zwischen
der Gemeinde Schönau a. d. Brend und der GlasfaserPlus GmbH (Letter of Intent –
LOI) ermächtigt wird.
·
Das laufende
Auswahlverfahren nach der Bay. Gigabitrichtlinie wird aufgrund des von Seiten
der GlasfaserPlus GmbH angezeigten eigenwirtschaftlichen Ausbaus aufgehoben.
Zum Ausbau der nicht vom eigenwirtschaftlichen Ausbau durch die GlasfaserPlus
GmbH profitierenden Adressen soll ein weiteres Förderverfahren nach der Bay.
Gigabitrichtlinie durchgeführt werden.
·
Die Corwese GmbH
wird zum Angebotspreis i.H.v. 4.081,70 Euro inkl. USt. mit der technischen
Begleitung und Auswertung eines zweiten Markterkundungsverfahrens nach der Bay.
Gigabitrichtlinie beauftragt. Das konkrete Ausbaugebiet für den geförderten
Ausbau wird nach Abschluss und Auswertung des zweiten Markterkundungsverfahrens
durch den Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend festgelegt.
Sämtliche Beschlüsse wurden
zwischenzeitlich vollzogen. Das zweite Markterkundungsverfahren ist
abgeschlossen und erbrachte folgendes Ergebnis:
Hauskoordinaten im Ortsgebiet
der Gemeinde Schönau a. d. Brend: 566
Davon bereits mit Glasfaser-Hausanschlüssen
ausgebaut: 84 (14,84 %)
Davon mit
FttH-Ausbauankündigung durch die GlasfaserPlus GmbH: 338 (59,72 %)
Es sind somit noch 144
Hauskoordinaten ohne Glasfaser-Anschluss bzw. Ausbauankündigung vorhanden.
Davon gelten 132 Hauskoordinaten als förderfähig nach der BayGibitR. Insgesamt
12 Hauskoordinaten (davon 9 leere Grundstücke) gelten aufgrund der Versorgung
mit mehr als 100 Mbit/s im Downstream als nicht förderfähig. Ein eigenwirtschaftlicher
„Mitausbau“ dieser Hauskoordinaten ist bei der GlasfaserPlus GmbH angefragt.
Sollte dieser nicht zugesagt werden, könnte der Ausbau dieser Adressen
voraussichtlich über das neue Bundesprogramm für den Breitbandausbau erfolgen.
Für den Ausbau der 132
förderfähigen Hauskoordinaten auf Grundlage der BayGibitR würden folgende
Wirtschaftlichkeitslücken anfallen:
Lfd. Nr. |
Ortsbereich |
Anzahl der Anschlüsse |
Wirtschaft- |
Staatl. Förderung (inkl. Fördermittel-ausgleich
zwischen den Gebieten) |
Eigenanteil der Gde. |
1 |
Schönau-Nord |
80
Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
450.000 € |
405.000 € |
45.000 € |
2 |
Schönau-Mitte |
9 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
38.000 € |
34.200 € |
3.800 € |
3 |
Kollertshof |
22
Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
175.000 € |
157.500 € |
17.500 € |
4 |
Badesee Burgwallbach |
2 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
50.000 € |
45.000 € |
5.000 € |
5 |
Rest Schönau |
4 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
60.000 € |
54.000 € |
6.000 € |
6 |
Rest Burgwallbach |
13
Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
62.000 € |
55.800 € |
6.200 € |
7 |
Außenlieger Schönau |
2 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
90.000 € |
81.000 € |
9.000 € |
|
Summe: |
132 Glasfaser-Direkt-Anschlüsse |
925.000 € |
832.500 € (max. Fördersumme 846.000 €) |
92.500 € |
Die Verfahrensdauer für das Auswahlverfahren beträgt voraussichtlich 5
Monate. Aktuell liegt die von den Telekommunikationsunternehmen angebotene
Ausbauzeit bei voraussichtlich 4 Jahren. Fördermittel können bei der Regierung
von Unterfranken nach Rechnungseingang abgerufen werden, sodass die Gemeinde
Schönau a. d. Brend für die staatl. Fördermittel nicht in Vorausleistung gehen
muss. Die Eigenanteile fallen gemäß dem Planungs- bzw. Baufortschritt
voraussichtlich in folgenden Jahren an:
·
2025: 50 %
·
2026: 25 %
·
2027: 25 %
Ein Ausbau der 132 förderfähigen Adressen auf Grundlage der BayGibitR
ist nach Ansicht der Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld
trotz der kürzlich in Kraft getretenen neuen Bundesrichtlinie für den
Gigabitausbau sinnvoll, da die Fördermittel nach der BayGibitR gesichert sind
und man sich darum nicht bewerben muss. Daneben kann das Verfahren nach der
BayGibitR im Gegensatz zum neuen Bundesprogramm schnell und effizient vollzogen
werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird darum gebeten,
einen Beschluss über die gefördert nach der Bay. Gigabitrichtlinie mit
Glasfaser-Hausanschlüssen auszubauenden Ortsbereiche zu fassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
der Gemeinde Schönau a. d. Brend beschließt, dass folgende Ortsbereiche
gefördert nach der Bay. Gigabitrichtlinie mit Glasfaser-Hausanschlüssen
ausgebaut werden sollen:
2. Schönau-Mitte
3. Kollertshof, ausgenommen westliche Hauskoordinate (Unterstellhalle)
4. Badesee Burgwallbach
5. Rest Schönau
6. Rest Burgwallbach
7. Außenlieger Schönau
Es soll eine
Ausschreibung auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells erfolgen.
Die
Bürgermeisterin sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises
Rhön-Grabfeld werden dazu ermächtigt, das Verfahren bis einschl. zum Auswahlverfahren
fortzuführen. Die letztendliche Entscheidung über die Auswahl eines
Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat der
Gemeinde Schönau a. d. Brend vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |