Ende 2022 wurde für die Gemeinde Schönau a. d. Brend ein Zuwendungsantrag für klimaangepasstes Waldmanagement gestellt.

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend behielt sich seinerzeit Folgendes vor:

„Sobald die Richtlinien und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel bekannt sind, soll eine abschließende Bewertung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgen. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis informiert und behält sich eine abschließende Entscheidung über die Inanspruchnahme der Fördermittel vor.“

 

Mehr oder minder zeitgleich zur Gemeinderatssitzung vor einer Woche war dann der Förderbescheid hierzu eingängig. Dieser enthält bestimmte Auflagen, eine Rückbestätigung muss bis spätestens KW 29 (17.07.2023) erfolgen. Der Bescheid steht dem Gemeinderat im RIS als Anlage zur Beschlussvorlage zur Verfügung.

Die rein monetäre Bewertung der Auflagen zeigt (siehe hierzu auch weitere Anlage), dass die zu erwartenden Einnahmen wohl größer als die möglichen Einbußen ausfallen sollten.

Des Weiteren ist dieser Beschlussvorlage ein Schema für eine betriebliche Beurteilung der Kriterien des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ beigefügt.

 

Zu bewerten sind auch die nicht monetären Auswirkungen des möglichen Einstiegs in dieses Förderprogramm.

 

Hierzu gab Gemeinderat Michael Heinrich, welcher als Förster für den Gemeindewald Schönau a. d. Brend zuständig ist ausführliche Informationen zu allen Kriterien im Zusammenhang mit der Bewilligung der Fördermittel.

 


Beschluss:

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass es für den Gemeindewald keinen besseren Förderansatz gibt. Die Richtlinien und Bedingungen für die Inanspruchnahme der Fördermittel sind jetzt bekannt, so dass der Gemeinderat nach Abwägung eine Annahme des Zuwendungsbescheides mit den damit verbundenen Auflagen befürwortet.

Die Verwaltung wird beauftragt die fristgemäße Rücksendung der Empfangsbestätigung verbunden mit der Annahme des Zuwendungsbescheides in die Wege zu leiten.

 

Für die Kennzeichnung der Habitatbäume usw. wäre es hilfreich eine digitale Flurkarte der Waldflächen nach vorläufiger Besitzeinweisung der laufenden Waldflurbereinigung vom ALE zu erhalten. Die Verwaltung wird gebeten die Verfügbarkeit einer solchen Flurkarte mit dem ALE abzustimmen und diese danach dem AELF in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

8

 

Gemeinderat Roberto Podda war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.