Dem Gemeinderat wird ein Tektur-Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses auf Fl. Nrn. 1339 und 1340, Kollertshof 6a in der Gemeinde Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Der erste Bauabschnitt ist bereits realisiert. Die ursprüngliche Baugenehmigung wurde durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld mit Bescheid vom 05.10.2021 erteilt.

 

Bei Vorlage eines Bauantrages zum Neubau eines Naturpools auf Grundstück Fl. Nr. 1339, Kollertshof 6a ist aufgefallen, dass die Bauausführung des Betriebsleiterwohnhauses planabweichend ausgeführt wurde. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde vom Bauherrn ein Tektur-Bauantrag gefordert, welcher nun dem Gemeinderat vorgelegt wird.

 

Grundriss gemäß Genehmigung vom 05.10.2021:

 

 

Grundriss Tektur-Bauantrag Juni 2023:

 

Wesentliche Änderung vom ursprünglichen Bauantrag zur Tektur besteht darin, dass der „Anbau“ mit Büros erst in einem 2. Bauabschnitt verwirklicht werden soll. Die Gesamtlänge des Gebäudes inkl. Garage (ohne Anbau) verringert sich geringfügig von 30,24 m auf 30,08 m.

 

Die Grundstücke Fl. Nrn. 1339 und 1340 in Kollertshof liegen im Außenbereich. Die Errichtung des Betriebswohnsitzes ist als nicht privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen. Dieses ist nur dann zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Entwässerung hat entsprechend dem Entwässerungsplan vom 02.09.2021 sowie der Vereinbarung mit der Gemeinde Schönau a. d. Brend vom 07.09.2017 in Verbindung mit der Stellungnahme des Abwasserverbandes Saale-Lauer vom 05.09.2017 im Trennsystem zu erfolgen.

 

Die Baugenehmigungsbehörde prüft im Baugenehmigungsverfahren, ob die öffentlichen Belange durch das geplante Bauvorhaben beeinträchtigt werden.

 

Für den Gemeinderat stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es sich hier tatsächlich um ein sogenanntes „Betriebsleiterwohnhaus“ handelt oder um einen „Sonderbau im Außenbereich“. Wenn der zweite Bauabschnitt erst später verwirklicht werden soll, könnte man vermuten, dass es sich um ein reines Wohnhaus handelt. Wann und ob der zweite Bauabschnitt „Bürogebäude“ überhaupt realisiert werden soll, ist nicht bekannt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend stimmt darüber ab, ob er sein Einvernehmen zur Tektur vom Juni 2023 zum Neubau eines Betriebswohnsitzes für Landwirtschaftlichen Betrieb mit Pferdepension auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1339 und 1340, Kollertshof 6a entsprechend der vorgelegten Eingabepläne erteilt.

 

Die Baugenehmigungsbehörde würde dann gebeten, die Vorgaben zur Entwässerung aus dem Genehmigungsbescheid vom 05.10.2021 in die Genehmigung mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

12

Anwesend:

12