Sitzung: 29.06.2023 GSB/015/2023
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1495, Gemarkung Schönau a. d. Brend befindet
sich eine Mariengrotte (Aufbauten: Mutter Gottes, Steintafeln, Gartenanlage,
Bänke). Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde Schönau a. d. Brend.
Die bisherige Pflege wurde durch Privatpersonen (Familie Stäblein) organisiert
und durchgeführt. Herr Albrecht Stäblein informierte den Gemeinderat über die
wesentlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Mariengrotte.
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend übernimmt als Grundstückseigentümerin
die Zuständigkeit für die Mariengrotte. Dazu gehören auch die künftigen Kosten der
Instandhaltung und Instandsetzung (Grotte mit Figuren, Fahnen, Fahnenmasten
usw.) sowie die notwendige Versicherung der Einrichtung.
Die Pflege der Anlage und die Beflaggung sowie das Ausschmücken der
Mariengrotte zu kirchlichen Veranstaltungen oder Feiertagen wird von der
Kirchenverwaltung Schönau a. d. Brend übernommen und organisiert. Dazu gehört
auch die Lagerung der dazu notwendigen Fahnen und Materialien.
Beschluss: