Auf dem Grundstück Fl.Nr. 1495, Gemarkung Schönau a. d. Brend befindet sich eine Mariengrotte (Aufbauten: Mutter Gottes, Steintafeln, Gartenanlage, Bänke). Das Grundstück ist im Eigentum der Gemeinde Schönau a. d. Brend.

 

Die bisherige Pflege wurde durch Privatpersonen (Familie Stäblein) organisiert und durchgeführt. Herr Albrecht Stäblein informierte den Gemeinderat über die wesentlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Mariengrotte.

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend übernimmt als Grundstückseigentümerin die Zuständigkeit für die Mariengrotte. Dazu gehören auch die künftigen Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung (Grotte mit Figuren, Fahnen, Fahnenmasten usw.) sowie die notwendige Versicherung der Einrichtung.

 

Die Pflege der Anlage und die Beflaggung sowie das Ausschmücken der Mariengrotte zu kirchlichen Veranstaltungen oder Feiertagen wird von der Kirchenverwaltung Schönau a. d. Brend übernommen und organisiert. Dazu gehört auch die Lagerung der dazu notwendigen Fahnen und Materialien.


Beschluss: