Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.05.2023 über eine mögliche neue Gestaltung des alten Friedhofsteils in Schönau a. d. Brend beraten. Zugrunde lagen die Planungsentwürfe von Frau Brigitte Zirkelbach.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Zur heutigen Sitzung sind die Vertreter der Kirchenverwaltung und Herr Pfarrer Hubert Grütz geladen, da sich ein Teilbereich der infrage kommenden Fläche im Eigentum der katholischen Kirchenstiftung befindet.

 

Frau Bürgermeisterin Rahm bat Herrn Pfarrer Grütz um Darlegung der Argumente der Kirchenverwaltung. Diese würde gerne das Grundstück Fl.Nr. 3532 an die Gemeinde veräußern. Im Eigentum der Kirchenstiftung soll nur das Kirchengebäude mit einem geringen Umgriff bleiben. Aus Sicht der Kirchenverwaltung wäre damit die Gemeinde handlungsfähig im Hinblick auf geplante Umgestaltungen auf der Fläche des alten Friedhofs, Teilfläche der Fl.Nr. 3532 und 3532/3. Die Kirchenverwaltung würde das Grundstück der Gemeinde für 1,00 € zum Erwerb anbieten. Dinglich gesichert werden müsste ein Geh- und Fahrtrecht für das Kirchengebäude. Herr Pfarrer Grütz erläuterte ergänzend, dass im Rahmen der Bewertung der Kirchen die Pfarrkirche in Schönau a. d. Brend durch die Diözese der Kategorie C zugeordnet wurde, d. h. dass der Erhalt der Kirche für die nächsten 20 Jahre grundsätzlich gesichert ist. Notwendige Reparaturen und die Bestandssicherung dürfen baulich umgesetzt werden. Die Frage der Finanzierung ist im Einzelfall zu klären.

 

Als Alternative zum Erwerb einer weiteren Teilfläche des alten Friedhofsteils durch die Gemeinde könnten die Grundstücksverhältnisse, die im Jahr 2022 neu geregelt wurden, erhalten bleiben. Die Überlegungen der Gemeinde bzw. die bisherigen Planungsansätze sehen auch auf der Fläche der Kirchenstiftung den Ansatz für eine Umgestaltung der vorhandenen Schotterfläche. Um diese Überlegungen weiter zu überplanen, müsste im Vorfeld eine Vereinbarung mit der kath. Kirchenstiftung geschlossen werden (Kostentragung, Verkehrssicherung usw.).

 

Der Gemeinderat diskutierte mit den Vertretern der Kirchenverwaltung die o. g. Varianten. Im Ergebnis spricht sich die Mehrheit der Gemeinderäte für einen Erwerb der Fl.Nr. 3532 aus. Der genaue Umgriff um das Kirchengebäude, welches im Eigentum der Kirchenstiftung bleibt soll skizziert und der Kirchenverwaltung vorgelegt werden.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt das Angebot der Kirchenverwaltung Schönau a. d. Brend auf Erwerb der Fl.Nr. 3532, ausschließlich der Grundfläche des Kirchengebäudes mit notwendigem Umgriff, zum Preis von 1,00 € anzunehmen. Die Kosten der Vermessung und die weiteren mit dem Erwerb verbundenen Kosten werden jeweils zur Hälfte von den Parteien getragen. Bei der Abmessung des Kirchengebäudes aus der Fl.Nr. 3532 sollen möglichst wenig Vermessungspunkte generiert werden, um die Kosten der Vermessung zu minimieren.
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 3532 sind dingliche Rechte für die Gemeinde eingetragen. Im Zusammenhang mit dem o. g. Erwerb ist die Notwendigkeit dieser Rechte zu prüfen bzw. eine Eintragung von Rechten zugunsten der katholischen Kirchenstiftung abzustimmen.

 

Die Kirchenverwaltung Schönau a. d. Brend, vertreten durch Herrn Pfarrer Grütz, erhält von der Gemeinde (VG) einen Vorschlag für die von der Gemeinde zu erwerbenden Fläche. Die entsprechenden Beschlüsse der kirchlichen Gremien werden auf dieser Grundlage eingeholt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

8