Sitzung: 20.06.2023 GSB/007/2023
Für die Landtags- und Bezirkswahl am 8. Oktober 2023 werden für die
Mitarbeit in den Wahlvorständen bzw. Briefwahlvorständen Wahlhelfer benötigt.
Die Bürgermeisterin stellt der Verwaltung eine Vorschlagsliste für die
Besetzung der Wahlvorstände (Urnenwahl) zur Verfügung. Zusätzlich soll im
Gemeindeblatt ein Aufruf zur Meldung von ehrenamtlichen Wahlhelfern
veröffentlicht werden.
Die Briefwahl wird in der Verwaltungsgemeinschaft ausgezählt. Der
Briefwahlvorstand wird voraussichtlich mit Mitarbeitern der Verwaltung besetzt.
Zu den Schulungen werden die Wahlvorsteher, deren Stellvertreter sowie
die Schriftführer und deren Stellvertreter eingeladen.
Die Urnenwahl findet in Schönau a. d. Brend im Gemeindehaus und in
Burgwallbach im Bürgerhaus statt und wird auch dort ausgezählt.
Der Bürgermeisterausschuss hat zugestimmt, dass ein Erfrischungsgeld in
Höhe von 40 € pro Wahlhelfer ausgezahlt wird.