Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend am 13.05.2023 neugewählte 2. Kommandant Herr Leo Reubelt, Burgwallbacher Straße 19, 97659 Schönau a. d. Brend, der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.

 

Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass der Gewählte zum gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als Kommandant erfüllt. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Gewählte fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet ist.

 

Herr Kreisbrandrat Stefan Schmöger erteilt sein Einvernehmen zu o. g. Wahl des Kommandanten der Gemeinde Schönau a. d. Brend. Sofern der Gewählte noch nicht die für den Kommandanten nötigen Lehrgänge absolviert hat, sind diese innerhalb eines Jahres nachzuholen.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend am 13.05.2023 gewählten

 

2. Kommandanten                              Leo Reubelt

                                                            Burgwallbacher Straße 19

                                                            97659 Schönau a. d. Brend.

 

Seitens der Gemeinde besteht gegen den Neugewählten keine Bedenken.

 

Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass der Gewählte innerhalb eines Jahres der Gemeinde einen Nachweis über den erfolgreichen Besuch der für die Kommandanten nötigen Lehrgänge vorlegt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12