Sitzung: 20.06.2023 GSB/007/2023
Gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG bedürfen der in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend am 13.05.2023 neugewählte 2.
Kommandant Herr Leo Reubelt, Burgwallbacher Straße 19, 97659 Schönau a. d.
Brend, der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat.
Zuständig hierfür ist der Gemeinderat nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO.
Inhalt der Bestätigung ist die Feststellung, dass der Gewählte zum
gegenwärtigen Zeitpunkt alle Eignungsvoraussetzungen zur Ausübung des Amtes als
Kommandant erfüllt. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Gewählte
fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen Gründen ungeeignet ist.
Herr Kreisbrandrat Stefan Schmöger erteilt sein Einvernehmen zu o. g.
Wahl des Kommandanten der Gemeinde Schönau a. d. Brend. Sofern der Gewählte
noch nicht die für den Kommandanten nötigen Lehrgänge absolviert hat, sind
diese innerhalb eines Jahres nachzuholen.
Beschluss:
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend erteilt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG im
Benehmen mit dem Kreisbrandrat die Bestätigung für den in der Versammlung der
Freiwilligen Feuerwehr Schönau a. d. Brend am 13.05.2023 gewählten
2. Kommandanten Leo
Reubelt
Burgwallbacher
Straße 19
97659
Schönau a. d. Brend.
Seitens der Gemeinde besteht gegen den Neugewählten keine Bedenken.
Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass der
Gewählte innerhalb eines Jahres der Gemeinde einen Nachweis über den
erfolgreichen Besuch der für die Kommandanten nötigen Lehrgänge vorlegt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |