In der Sitzung am 13.12.2022 kam aus der Mitte des Gemeinderates die Anregung, gegebenenfalls mit der „Erfindung des Rhönrads“ für die Gemeinde Schönau a. d. Brend zu werben. U. a. wurde die Bezeichnung „Rhönrad-Dorf“ genannt, genauere Details aber nicht festgelegt.

 

Hinsichtlich der Prüfung über die Verwendung von Zusatzbezeichnungen zum Gemeindenamen werden nachfolgende Informationen bekannt gegeben:

 

Der Schriftverkehr der Gemeinden ist unter dem amtlichen Namen der Gemeinde zu führen. Beifügungen, die nicht Bestandteil des amtlichen Namens sind (sogenannte „andere Beifügungen“), wie z. B. „Universitätsstadt“, „Hochschulstadt“, „Fachhochschulstadt“, „Wintersportplatz“ oder Hinweise auf die historische, kulturelle oder touristische Bedeutung der Gemeinde gehören nicht zur amtlichen Schreibweise des Namens und dürfen daher im hoheitlichen Verkehr auch nicht verwendet werden. Die Gemeinden können diese Bezeichnungen jedoch auf Werbetafeln, Fremdenverkehrsprospekten und dgl., ebenso auf Briefbogen für einfache Schreiben, hier jedoch abgesetzt vom Namen der Gemeinde, verwenden.

 

Eine beabsichtigte Verwendung der Bezeichnung „Rhönrad-Dorf“ als Zusatz zum Gemeindenamen weist auf die historische Bedeutung der Gemeinde Schönau a. d. Brend hin. Die Verwendung des Zusatzes ist somit auf Werbetafeln, Fremdenverkehrsprospekten und dgl., ebenso auf Briefbogen für einfache Schreiben (abgesetzt vom Namen der Gemeinde), möglich, nicht jedoch für den hoheitlichen Verkehr (bspw. Bescheide).

 

Für die oben beschriebene Verwendung von sogenannten „anderen Beifügungen“ zum Gemeindenamen ist kein Anerkennungsverfahren mit der Voraussetzung eines Antrages der Gemeinde vorgeschrieben.

 

Neben den kommunalrechtlichen Vorgaben sind jedoch auch die Patent- und Markenrechte bei der Nutzung der Bezeichnung „Rhönrad“ zu beachten. Eine Recherche in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes mit dem Begriff „Rhönrad“ hat ergeben, dass derzeit keine Gebrauchsmuster, kein Patent und keine Markenanmeldung mit dem Status „aktuell“ vorliegen. Neueintragungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

 

Der Gemeinderat bittet darum, Kosten zu ermitteln für eine Sicherung des Markennamens „Rhönrad“, wie das Verfahren ist und ob dies so einfach möglich ist.