Sitzung: 20.06.2023 GSB/007/2023
In der Sitzung am 13.12.2022 kam aus der Mitte des Gemeinderates die
Anregung, gegebenenfalls mit der „Erfindung des Rhönrads“ für die Gemeinde
Schönau a. d. Brend zu werben. U. a. wurde die Bezeichnung „Rhönrad-Dorf“
genannt, genauere Details aber nicht festgelegt.
Hinsichtlich der Prüfung über die Verwendung von Zusatzbezeichnungen zum
Gemeindenamen werden nachfolgende Informationen bekannt gegeben:
Der Schriftverkehr der Gemeinden ist unter dem amtlichen Namen der
Gemeinde zu führen. Beifügungen, die nicht Bestandteil des amtlichen Namens
sind (sogenannte „andere Beifügungen“), wie z. B. „Universitätsstadt“,
„Hochschulstadt“, „Fachhochschulstadt“, „Wintersportplatz“ oder Hinweise auf
die historische, kulturelle oder touristische Bedeutung der Gemeinde gehören
nicht zur amtlichen Schreibweise des Namens und dürfen daher im hoheitlichen
Verkehr auch nicht verwendet werden. Die Gemeinden können diese Bezeichnungen
jedoch auf Werbetafeln, Fremdenverkehrsprospekten und dgl., ebenso auf
Briefbogen für einfache Schreiben, hier jedoch abgesetzt vom Namen der
Gemeinde, verwenden.
Eine beabsichtigte Verwendung der Bezeichnung „Rhönrad-Dorf“ als Zusatz
zum Gemeindenamen weist auf die historische Bedeutung der Gemeinde Schönau a.
d. Brend hin. Die Verwendung des Zusatzes ist somit auf Werbetafeln,
Fremdenverkehrsprospekten und dgl., ebenso auf Briefbogen für einfache
Schreiben (abgesetzt vom Namen der Gemeinde), möglich, nicht jedoch für den
hoheitlichen Verkehr (bspw. Bescheide).
Für die oben beschriebene Verwendung von sogenannten „anderen
Beifügungen“ zum Gemeindenamen ist kein Anerkennungsverfahren mit der
Voraussetzung eines Antrages der Gemeinde vorgeschrieben.
Neben den kommunalrechtlichen Vorgaben sind jedoch auch die Patent- und
Markenrechte bei der Nutzung der Bezeichnung „Rhönrad“ zu beachten. Eine
Recherche in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes mit dem
Begriff „Rhönrad“ hat ergeben, dass derzeit keine Gebrauchsmuster, kein Patent
und keine Markenanmeldung mit dem Status „aktuell“ vorliegen. Neueintragungen
können jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Der Gemeinderat bittet darum, Kosten zu ermitteln für eine Sicherung des
Markennamens „Rhönrad“, wie das Verfahren ist und ob dies so einfach möglich
ist.