Sitzung: 17.05.2023 GSB/006/2023
Im bzw. für den Ortsteil Burgwallbach bestehen derzeit Bestrebungen nach
einer Versorgung mit Nahwärme.
Hierzu soll am 14.06.2023 eine Genossenschaft gegründet werden.
Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend stellen sich nun folgende Fragen:
Ø Soll das Bürgerhaus
Burgwallbach an das Nahwärmenetz angeschlossen werden?
Ø Soll das
gemeindliche Grundstück Kreuzbergstraße 33 an das Nahwärmenetz
angeschlossen werden?
(Je Anschluss
wären 10 Anteile zu je 300 € - also insgesamt 3.000 € pro Anschluss – zu
zeichnen.)
Ø Soll die Gemeinde
daneben (unabhängig von der Anschlusslage) mit weiteren Anteilen dem
Nahwärmenetz Burgwallbach beitreten?
Für den vorhandenen Heizungskessel (Ölbrenner) im Bürgerhaus Burgwallbach, Kirchweg 6, besteht auf Grund seiner langen Nutzungsdauer dringender Erneuerungsbedarf.
Nach Ansicht der technischen Bauverwaltung bringt ein Anschluss des Bürgerhauses an das Nahwärmenetz viele technische, wirtschaftliche und ökologische Vorteile mit sich und wird daher angeraten.
Das Fachwerkhaus auf dem Grundstück Kreuzbergstraße 33 in Burgwallbach ist bisher ohne zentrale Heizanlage.
Nach Ansicht der technischen Bauverwaltung bringt ein Anschluss des Gebäudes an das Nahwärmenetz viele technische, wirtschaftliche und ökologische Vorteile mit sich. Der Verkaufswert wird wesentlich gesteigert. Ein Anschluss wird daher angeraten.
Seitens der Finanzverwaltung wird darauf hingewiesen, dass eine gemeindliche Beteiligung über das vorgenannte Maß der anschließbaren gemeindlichen Liegenschaften hinaus als nicht zielführend angesehen wird.
Daneben gestalten sich sowohl die Voraussetzungen für eine gemeindliche Beteiligung außerhalb der anschließbaren Liegenschaften (öffentlicher Zweck, Leistungsfähigkeit und Bedarf, Subsidiarität, angemessener Einfluss, Haftungsbeschränkung – siehe auch Artikel 87 bis 94 der bayerischen Gemeindeordnung – sowie Wirtschaftlichkeitsberechnung) als auch die Administration dessen als schwierig.
Zur besseren Entscheidungsfindung sind die maßgebenden Dokumente zur Gründung der Genossenschaft dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, das Bürgerhaus
Burgwallbach im Kirchweg 6 an das geplante Nahwärmenetz in Burgwallbach
anzuschließen.
Frau 1. Bürgermeisterin Sonja Rahm wird ermächtigt, die
Beitrittserklärung zur Genossenschaft dementsprechend zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |
Beschluss 2:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, das Grundstück
Kreuzbergstraße 33 in Burgwallbach an das geplante Nahwärmenetz in Burgwallbach
anzuschließen.
Frau 1. Bürgermeisterin Sonja Rahm wird ermächtigt, die
Beitrittserklärung zur Genossenschaft dementsprechend zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |
Beschluss 3:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, neben dem möglichen
Anschluss gemeindlicher Gebäude keine weiteren Anteile der
Nahwärmegenossenschaft Burgwallbach zu zeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |