Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.03.2023 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bekannt gegeben.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile – nichtsdestotrotz wurden die Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit wie auch das Konsolidierungserfordernis betont (siehe hierzu auch beigefügte Anlage).

 

Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.03.2023 und den Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.