Sitzung: 18.04.2023 GSB/005/2023
Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.03.2023
und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 bekannt
gegeben.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 enthält keine
genehmigungspflichtigen Bestandteile – nichtsdestotrotz wurden die
Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit wie auch das Konsolidierungserfordernis
betont (siehe hierzu auch beigefügte Anlage).
Der Gemeinderat nimmt das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom
30.03.2023 und den Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur
Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 zur Kenntnis.