Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Wohnhauserweiterung, Auffüllung sowie Errichtung von 3 Stellplätzen auf Grundstück Fl. Nr. 1752/2, Auerhahnstraße 6 im Ortsteil Burgwallbach vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus durch einen Anbau zu erweitern. Der Anbau mit Pultdach ist zwischen Wohnhaus und Garage / Geräteschuppen vorgesehen.

 

Weiterhin soll im nördlichen Grundstücksteil eine Auffüllung erfolgen, um von der Terrasse einen ebenerdigen Zugang zum Garten zu ermöglichen.

 

Entlang der Straße, angrenzend an Grundstück Fl. Nr. 1752/4, ist geplant 3 Stellplätze zu errichten. Im Bestand befinden sich bereits 3 Garagen. Nach Angabe des Bauherrn befinden sich im Wohnhaus dann 2 Wohneinheiten. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung sind somit eingehalten.

 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Beiderseits der Schönauer Straße“. Zur Verwirklichung des Vorhabens sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie der abweichenden Dachform des Anbaus notwendig.

 

Die Baugrenze wird um 2,25 m überschritten, was der kompletten Größe des Anbaus entspricht. Im Bebauungsplan von 1971 sind die Baugrenzen sehr eng gesetzt. Die Baugrenze verläuft entlang des Bestandsgebäudes.

 

Der Anbau soll mit einem flachgeneigten Pultdach errichtet werden. Im Bebauungsplan sind Satteldächer mit 27° +-3° vorgesehen.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag auf Wohnhauserweiterung auf Grundstück Fl. Nr. 1752/4, Auerhahnstraße 6, Ortsteil Burgwallbach entsprechend den vorgelegten Planunterlagen.

 

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Beiderseits der Schönauer Straße“ hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze um 2,25 m sowie der abweichenden Dachform und Dachneigung wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10