Der Haushaltsentwurf sowie der Entwurf der Finanzplanung bis 2026 wurden durch die Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale in Abstimmung mit der Ersten Bürgermeisterin auf Grundlage der Vorberatungen des Gemeinderates erstellt.

 

Die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplanes 2023 im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, die Investitionsplanung, die Entwicklung der freien Finanzspanne sowie die Schulden- und Rücklagenentwicklung werden dem Gemeinderat auch mit Hilfe des Vorberichts (inkl. Anlagen) erläutert.

 

 

Im Zuge der Beratungen wird vorgeschlagen, im Anschluss an die kommende Sitzung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses (ca. 14 Uhr – Termin noch für Herbst zu vereinbaren, am besten bei Übergabe des Rechenschaftsberichts) eine Information- und Diskussionsrunde für alle Mitglieder des Gemeinderats zum Thema Verwaltungshaushalt (ca. 16:30 Uhr) abzuhalten.

Zudem konnten Fragen zu Kreuzberg- wie NES-Allianz, zu Plan- und Ist-Werten bei Abrechnungen der Bauhofgemeinschaft, zu übertragenen Haushaltsresten sowie zum Steuersatz des Freibades beantwortet werden.

 

 

Die Haushaltssatzung 2023, die Finanzplanung mit Investitionsprogramm und der Stellenplan werden vom Gemeinderat wie folgt (separat) beschlossen:


Beschluss 1 – Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2023:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend setzt die Einzelansätze des Haushaltsplanes 2023 in der vorgelegten Fassung fest und billigt die Haushaltssatzung.

 

Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.859.800 € und der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.540.000 € ausgeglichen ab.

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt (unverändert) festgesetzt:

 

a)    für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Betriebe)                         400 v. H.

b)    für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)                                  400 v. H.

c)    für die Gewerbesteuer                                                                        380 v. H.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 450.000 € festgesetzt.

 

Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               10        Mitgliederanzahl:         13

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:                  10

 

 

Beschluss 2 – Stellenplan 2023:

 

Dem Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2023 wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:               10        Mitgliederanzahl:         13

Nein-Stimmen:            0          Anwesend:                  10

 

 

Beschluss 3 – Finanzplanung bis 2026 (mit Investitionsprogramm):

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend stimmt der Finanzplanung der Gemeinde bis 2026 mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm in der vorgelegten Fassung zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10