Sitzung: 21.03.2023 GSB/004/2023
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Naturpools am
bestehenden Betriebswohnsitz auf dem Grundstück Fl. Nr. 1339, Kollertshof 6
vorgelegt.
Der Bauherr beabsichtigt einen Naturpool (4,36 m x 10 m) angrenzend an
die bestehende Terrasse zu errichten. Der Naturpool soll aus Poolholz Weißtanne
verzapft mit EPDM-Plane zur Abdichtung oberhalb der Hölzer, mit einer
Stahlbetonbodenplatte sowie einem Gesamtvolumen von 164,24 m³ errichtet werden.
Der Naturpool soll ohne Chemikalien und nur mit Regenwasser genutzt werden.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Die Errichtung des
Naturpools ist als sonstiges nicht privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Diese sind nur zulässig, wenn öffentliche
Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Die Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der
Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/ Wasserversorgung) nach sich. Ein
Anschluss an die Kanalisation ist gemäß Herstellerangabe nicht erforderlich und
daher nicht vorgesehen und wird nicht genehmigt. Sollte dennoch im Rahmen eines
Wasserwechsels Wasser aus dem Schwimmbecken in die Entwässerungsanlage der
Gemeinde Schönau a. d. Brend eingeleitet werden, muss dieses Abwasser den gesetzlichen Bestimmungen von
„häuslichem Abwasser“ entsprechen (Einleitungsverbote § 15 EWS).
Laut
Planunterlagen soll der Naturpool mit Regenwasser gefüllt werden.
Sollte dennoch
eine Befüllung oder Teilbefüllung mit Trinkwasser notwendig werden sei darauf
hingewiesen, dass angesichts des Klimawandels unter anderem mit häufigeren und
längeren Trockenperioden zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick
auf die Wasserversorgung aller Berechtigten des Anschluss- und Benutzungsrechts
in der Gemeinde, wird auf § 15 Absatz 3 Satz 2 ff. der Wasserabgabesatzung
hingewiesen.
Der nun eingereichte Plan vom aktuellen Bestand des Wohnhauses weicht
von den durch das Landratsamt genehmigten Unterlagen (Genehmigung vom
05.10.2021) ab. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde vom
Landratsamt die Einreichung eines Tektur-Antrags für das Bestandsgebäude gefordert.
Über die Tektur für das Wohngebäude wird unabhängig von dem bereits
eingereichten Bauantrag für den Naturpool beraten.
2021 erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bau eines
Swimmingpools auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 2243/2.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise
zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Naturpools auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1339, Kollertshof 6.
Für die planabweichende Bauausführung des Betriebswohnsitzes ist ein
Tektur-Antrag einzureichen.
Die Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der
Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/ Wasserversorgung) nach sich. Ein
Anschluss des Naturpools an die Kanalisation wird durch die Gemeinde nicht
genehmigt.
Sofern die Notwendigkeit besteht, z. B. im Rahmen eines Wasserwechsels
Wasser aus dem Schwimmbecken in die Entwässerungsanlage der Gemeinde Schönau a.
d. Brend einzuleiten, muss dieses
Abwasser den gesetzlichen Bestimmungen von „häuslichem Abwasser“ entsprechen
(Einleitungsverbote § 15 EWS). Dies ist durch eine geeignete Untersuchung
nachzuweisen und der Gemeinde vor Einleitung in die Entwässerungsanlage
vorzulegen.
Im Hinblick auf
die zu erwartenden Einflüsse des Klimawandels und auf das Wasserdargebot der
gemeindlichen Wasserversorgung sowie des Anspruchs aller Berechtigten zum
Anschluss und zur Benutzung der gemeindlichen Einrichtung wird auf § 15 Absatz
3 Satz 2 ff. der Wasserabgabesatzung hingewiesen. Die Befüllung des Naturpools
mit Regenwasser ist wie geplant umzusetzen.
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise
zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
6 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
4 |
Anwesend: |
10 |