Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag zur Errichtung eines Naturpools am bestehenden Betriebswohnsitz auf dem Grundstück Fl. Nr. 1339, Kollertshof 6 vorgelegt.

 

Der Bauherr beabsichtigt einen Naturpool (4,36 m x 10 m) angrenzend an die bestehende Terrasse zu errichten. Der Naturpool soll aus Poolholz Weißtanne verzapft mit EPDM-Plane zur Abdichtung oberhalb der Hölzer, mit einer Stahlbetonbodenplatte sowie einem Gesamtvolumen von 164,24 m³ errichtet werden. Der Naturpool soll ohne Chemikalien und nur mit Regenwasser genutzt werden.

 

Das Grundstück befindet sich im Außenbereich. Die Errichtung des Naturpools ist als sonstiges nicht privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. Diese sind nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/ Wasserversorgung) nach sich. Ein Anschluss an die Kanalisation ist gemäß Herstellerangabe nicht erforderlich und daher nicht vorgesehen und wird nicht genehmigt. Sollte dennoch im Rahmen eines Wasserwechsels Wasser aus dem Schwimmbecken in die Entwässerungsanlage der Gemeinde Schönau a. d. Brend eingeleitet werden, muss dieses Abwasser den gesetzlichen Bestimmungen von „häuslichem Abwasser“ entsprechen (Einleitungsverbote § 15 EWS).

Laut Planunterlagen soll der Naturpool mit Regenwasser gefüllt werden.

Sollte dennoch eine Befüllung oder Teilbefüllung mit Trinkwasser notwendig werden sei darauf hingewiesen, dass angesichts des Klimawandels unter anderem mit häufigeren und längeren Trockenperioden zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die Wasserversorgung aller Berechtigten des Anschluss- und Benutzungsrechts in der Gemeinde, wird auf § 15 Absatz 3 Satz 2 ff. der Wasserabgabesatzung hingewiesen.

 

Der nun eingereichte Plan vom aktuellen Bestand des Wohnhauses weicht von den durch das Landratsamt genehmigten Unterlagen (Genehmigung vom 05.10.2021) ab. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Rhön-Grabfeld wurde vom Landratsamt die Einreichung eines Tektur-Antrags für das Bestandsgebäude gefordert. Über die Tektur für das Wohngebäude wird unabhängig von dem bereits eingereichten Bauantrag für den Naturpool beraten.

 

2021 erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen zum Bau eines Swimmingpools auf dem Nachbargrundstück Fl. Nr. 2243/2.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Naturpools auf dem Grundstück Fl. Nr. 1339, Kollertshof 6.

 

Für die planabweichende Bauausführung des Betriebswohnsitzes ist ein Tektur-Antrag einzureichen.

 

Die Baumaßnahme zieht gemäß Eingabeplan keine Veränderungen an der Zufahrt oder an öffentlichen Teilen der gemeindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen (Abwasserbeseitigung/ Wasserversorgung) nach sich. Ein Anschluss des Naturpools an die Kanalisation wird durch die Gemeinde nicht genehmigt.

Sofern die Notwendigkeit besteht, z. B. im Rahmen eines Wasserwechsels Wasser aus dem Schwimmbecken in die Entwässerungsanlage der Gemeinde Schönau a. d. Brend einzuleiten, muss dieses Abwasser den gesetzlichen Bestimmungen von „häuslichem Abwasser“ entsprechen (Einleitungsverbote § 15 EWS). Dies ist durch eine geeignete Untersuchung nachzuweisen und der Gemeinde vor Einleitung in die Entwässerungsanlage vorzulegen.

Im Hinblick auf die zu erwartenden Einflüsse des Klimawandels und auf das Wasserdargebot der gemeindlichen Wasserversorgung sowie des Anspruchs aller Berechtigten zum Anschluss und zur Benutzung der gemeindlichen Einrichtung wird auf § 15 Absatz 3 Satz 2 ff. der Wasserabgabesatzung hingewiesen. Die Befüllung des Naturpools mit Regenwasser ist wie geplant umzusetzen.

 

Das Landratsamt Rhön-Grabfeld wird gebeten, die Vorgaben und Hinweise zur Erschließung in den Genehmigungsbescheid mit aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

4

Anwesend:

10