Im Jahr 2019 wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat der Wettbewerb „Gütesiegel Heimatdorf“ ins Leben gerufen. Kleine Gemeinden mit überragender Lebensqualität und besonderer Heimatverbundenheit werden seitdem gesucht und können Geldprämien erhalten. Die Bewerbungsrunde für 2023 lief vom 15.9. bis 2.12.2022.

 

Die mit dem Wettbewerb verbundene Idee ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land als dem obersten Ziel der Bayerischen Staatsregierung mit Verfassungsauftrag. Besonders lebenswerte kleine Gemeinden sollen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt werden und so als Vorbild für andere Kommunen dienen. Gleichzeitig soll, insbesondere durch eine zweckgebundene Geldprämie, die Lebensqualität verbessert und das einzigartige Heimatgefühl vor Ort sowie das besondere bürgerschaftliche Engagement wertgeschätzt werden.

 

Teilnahme

Bewerben können sich alle Gemeinden in Bayern, inklusive Gemeinden mit Markt- und Stadtrecht, bis maximal 3.000 Einwohner (Stand 31.12.2021 gemäß Bayerischem Landesamt für Statistik). Die Bewertungskriterien (inkl. Gewichtung) sind

 

    Gemeindeentwicklung und Daseinsvorsorge (30 %)

    Lebensqualität (15 %)

    Heimatverbundenheit und soziales Miteinander (10 %)

    Digitales und Wirtschaft (10 %)

    Klimaschutz und Landschaft (10 %)

    Prämienverwendung (25 %)

 

Mitglieder der Jury sind grundsätzlich: Leiter der Abteilung Heimat des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, Regierungspräsident des jeweiligen Regierungsbezirks und der Bezirkstagspräsident des jeweiligen Regierungsbezirks. Bayernweit werden aus jedem Regierungsbezirk zwei Gemeinden prämiert. In einem vierstufigen Bewerbungsverfahren werden die Gewinner ausgewählt. Die Gewinnergemeinden erhalten neben einer Urkunde die Plakette „Gütesiegel Heimatdorf 2023“ und eine zweckgebundene Prämie in Höhe von 50.000 Euro bzw. bei Lage der Gemeinde im Raum mit besonderem Handlungsbedarf 60.000 Euro für die Umsetzung von Zukunftsprojekten zur weiteren Verbesserung der Lebensqualität und Heimatverbundenheit vor Ort. Finalistengemeinden, die jedoch nicht als Gewinnergemeinde ausgezeichnet werden, dürfen sich über eine Prämie in Höhe von 500 Euro freuen.

 

Frau Bürgermeisterin Sonja Rahm hat für die Gemeinde Schönau a. d. Brend fristgerecht eine Online-Bewerbung abgegeben. Mit Schreiben vom 28.02.2023 hat das Staatsministerium mitgeteilt, dass es die Gemeinde Schönau a. d. Brend in die finale Auswahl geschafft hat und am 27.04.2023 eine Besichtigung vor Ort stattfinden wird.

 

Mit der Bewerbung ist eine Aussage zur geplanten Prämienverwendung verbunden. Diese soll für den Austausch der Pumpentechnik im Schwimmbad in Schönau a. d. Brend verwendet werden. Die Verwendung der Prämie wird im Bewerbungsverfahren gemessen an der Verbesserung der Lebensqualität und Heimatverbundenheit, ergänzt um das ehrenamtliche Projektengagement sowie der Nachhaltigkeit des Mitteleinsatzes.

 

Die Begründung zur Prämienverwendung hat das Staatsministerium in der Vorauswahl überzeugt und dazu geführt, dass die Bewerbung in die finale Auswahl gegangen ist. Die Projektkosten wurden auf Basis eines Angebotes geschätzt und belaufen sich für die Pumpen inkl. Installation und einer Planungspauschale auf ca. 61.000 €. Die Finanzierung kann mit einer möglichen Prämie von 60.000 € gut dargestellt werden. Darüber hinaus wäre mit dem Austausch der Pumpen eine deutliche Reduzierung der laufenden Kosten (Strom) verbunden. Die Einsparung liegt bei rd. 48 %., die Amortisationszeit bei 11 Jahren. Damit wäre der Betrieb des Schwimmbades zusammen mit den bereits getätigten Investitionen (Photovoltaik) langfristig zu guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich.

 

Sollte die Bewerbung der Gemeinde positiv entschieden werden, müssen vor Umsetzung des Projektes die Kostenansätze geprüft und die Gesamt-Finanzierung dargestellt werden. Über die Prämienverwendung ist dem Staatsministerium ein Nachweis vorzulegen. Die Umsetzung ist im Bewerbungsverfahren für den Zeitraum Februar bis Mai 2024 angegeben.

 

Der Gemeinderat wird über den aktuellen Sachstand informiert und im weiteren Verlauf auch über das Ergebnis des Wettbewerbs.