Sitzung: 21.03.2023 GSB/004/2023
Im Jahr 2019 wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Finanzen
und Heimat der Wettbewerb „Gütesiegel Heimatdorf“ ins Leben gerufen. Kleine Gemeinden
mit überragender Lebensqualität und besonderer Heimatverbundenheit werden
seitdem gesucht und können Geldprämien erhalten. Die Bewerbungsrunde für 2023
lief vom 15.9. bis 2.12.2022.
Die mit dem Wettbewerb verbundene Idee ist die Schaffung gleichwertiger
Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in Stadt und Land als dem obersten
Ziel der Bayerischen Staatsregierung mit Verfassungsauftrag. Besonders
lebenswerte kleine Gemeinden sollen in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt
werden und so als Vorbild für andere Kommunen dienen. Gleichzeitig soll,
insbesondere durch eine zweckgebundene Geldprämie, die Lebensqualität
verbessert und das einzigartige Heimatgefühl vor Ort sowie das besondere
bürgerschaftliche Engagement wertgeschätzt werden.
Teilnahme
Bewerben können sich alle Gemeinden in Bayern, inklusive Gemeinden mit
Markt- und Stadtrecht, bis maximal 3.000 Einwohner (Stand 31.12.2021 gemäß
Bayerischem Landesamt für Statistik). Die Bewertungskriterien (inkl.
Gewichtung) sind
Gemeindeentwicklung und
Daseinsvorsorge (30 %)
Lebensqualität (15 %)
Heimatverbundenheit und
soziales Miteinander (10 %)
Digitales und Wirtschaft (10
%)
Klimaschutz und Landschaft (10
%)
Prämienverwendung (25 %)
Mitglieder der Jury sind grundsätzlich: Leiter der Abteilung Heimat des
Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, Regierungspräsident
des jeweiligen Regierungsbezirks und der Bezirkstagspräsident des jeweiligen
Regierungsbezirks. Bayernweit werden aus jedem Regierungsbezirk zwei Gemeinden
prämiert. In einem vierstufigen Bewerbungsverfahren werden die Gewinner ausgewählt.
Die Gewinnergemeinden erhalten neben einer Urkunde die Plakette „Gütesiegel
Heimatdorf 2023“ und eine zweckgebundene Prämie in Höhe von 50.000 Euro bzw.
bei Lage der Gemeinde im Raum mit besonderem Handlungsbedarf 60.000 Euro für
die Umsetzung von Zukunftsprojekten zur weiteren Verbesserung der
Lebensqualität und Heimatverbundenheit vor Ort. Finalistengemeinden, die jedoch
nicht als Gewinnergemeinde ausgezeichnet werden, dürfen sich über eine Prämie
in Höhe von 500 Euro freuen.
Frau Bürgermeisterin Sonja Rahm hat für die Gemeinde Schönau a. d. Brend
fristgerecht eine Online-Bewerbung abgegeben. Mit Schreiben vom 28.02.2023 hat
das Staatsministerium mitgeteilt, dass es die Gemeinde Schönau a. d. Brend in
die finale Auswahl geschafft hat und am 27.04.2023 eine Besichtigung vor Ort
stattfinden wird.
Mit der Bewerbung ist eine Aussage zur geplanten Prämienverwendung
verbunden. Diese soll für den Austausch der Pumpentechnik im Schwimmbad in
Schönau a. d. Brend verwendet werden. Die Verwendung der Prämie wird im Bewerbungsverfahren
gemessen an der Verbesserung der Lebensqualität und Heimatverbundenheit,
ergänzt um das ehrenamtliche Projektengagement sowie der Nachhaltigkeit des
Mitteleinsatzes.
Die Begründung zur Prämienverwendung hat das Staatsministerium in der
Vorauswahl überzeugt und dazu geführt, dass die Bewerbung in die finale Auswahl
gegangen ist. Die Projektkosten wurden auf Basis eines Angebotes geschätzt und
belaufen sich für die Pumpen inkl. Installation und einer Planungspauschale auf
ca. 61.000 €. Die Finanzierung kann mit einer möglichen Prämie von 60.000 € gut
dargestellt werden. Darüber hinaus wäre mit dem Austausch der Pumpen eine
deutliche Reduzierung der laufenden Kosten (Strom) verbunden. Die Einsparung
liegt bei rd. 48 %., die Amortisationszeit bei 11 Jahren. Damit wäre der
Betrieb des Schwimmbades zusammen mit den bereits getätigten Investitionen
(Photovoltaik) langfristig zu guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen möglich.
Sollte die Bewerbung der Gemeinde positiv entschieden werden, müssen vor
Umsetzung des Projektes die Kostenansätze geprüft und die Gesamt-Finanzierung
dargestellt werden. Über die Prämienverwendung ist dem Staatsministerium ein
Nachweis vorzulegen. Die Umsetzung ist im Bewerbungsverfahren für den Zeitraum
Februar bis Mai 2024 angegeben.
Der Gemeinderat wird über den aktuellen Sachstand informiert und im
weiteren Verlauf auch über das Ergebnis des Wettbewerbs.